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Kromer TP51 Prüfbuch Seite 7

2-säulen hebebühne

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(4) Wenn wiederkehrende Prüfungen von Fahr-
zeughebebühnen durch fachkundige Betriebsan-
gehörige durchgeführt werden, ist abweichend
von Abs. 3 mindestens jedes vierte Jahr eine
Person nach Abs. 3 Ziffer 1 bis 4 heranzuziehen,
dafür zu sorgen, dass die fachkundigen Betriebs-
angehörigen dieser Prüfung beigezogen
werden oder durch die PrüferInnen über allfällige
Neuerungen auf dem Gebiet der Prüfinhalt
oder Methoden für die Durchführung dieser Prü-
fung (z.B. durch Weitergabe des Prüfbefundes)
informiert werden.

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