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Sicherheitstechnik
14.3 Inbetriebnahme
Grundsätzlich sind der Betrieb und die Reaktion der STO-Funktion vor Inbetrieb-
nahme zu prüfen.
WARNUNG
Die Anlage darf nicht in Betrieb genommen werden, bevor sie durch qualifizier-
tes Personal geprüft worden ist.
Vor der ersten Inbetriebnahme einer Anlage mit integrierter Sicherheitstechnik
muss die Anlage von qualifiziertem Personal geprüft und in Dokumentform ge-
nehmigt werden.
Gefahrenbereich prüfen!
Vor der Inbetriebnahme ist sicherzustellen, dass sich niemand im Gefahrenbe-
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reich aufhält.
Der Gefahrenbereich ist zu prüfen und gegen Zugang durch Personen zu
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sichern (z.B. durch Aufstellen von Warnschildern, Errichten von Absperrungen
u.ä.). Geltende Gesetze und nationale Vorschriften sind zu beachten.
Bosch Rexroth AG R911369847_Ausgabe 09
Frequenzumrichter Baureihe EFC x610
Gefährliche Bewegungen! Lebensgefahr, Gefahr
von Verletzungen, schweren Verletzungen und
Sachschäden!