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Maschinensicherheit In Europa; Maschinenrichtlinie; Harmonisierte Europanormen - Siemens SINAMICS G120 Handbuch

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A.4.2

Maschinensicherheit in Europa

Die EG-Richtlinien, die die Realisierung von Produkten betreffen, basieren auf Artikel 95 des
EU-Vertrages, der den freien Warenverkehr regelt. Ihnen liegt ein neues, globales Konzept
("new approach", "global approach") zugrunde:
● EG-Richtlinien enthalten nur allgemeine Sicherheitsziele und legen grundlegende
Sicherheitsanforderungen fest.
● Technische Details können von Normungsgremien, die ein entsprechendes Mandat der
Kommission des Europäischen Parlaments und des Rates haben (CEN, CENELEC), in
Normen festgelegt werden. Diese Normen werden unter einer bestimmten Richtlinie
harmonisiert und im Amtsblatt der Kommission des Europäischen Parlaments und des
Rates gelistet. Die Einhaltung bestimmter Normen ist nicht vom Gesetzgeber
vorgeschrieben. Bei Erfüllung der harmonisierten Normen gilt aber die Vermutung, dass
alle zutreffenden Sicherheitsanforderungen der Richtlinien erfüllt sind.
● EG-Richtlinien verlangen von den Mitgliedsländern die gegenseitige Anerkennung
nationaler Vorschriften.
Die EG-Richtlinien sind nebeneinander gleichwertig, d. h., wenn mehrere Richtlinien für eine
bestimmte Einrichtung zutreffen, gelten die Anforderungen aller relevanten Richtlinien (z. B.
für eine Maschine mit elektrischer Ausrüstung gilt die Maschinenrichtlinie und die
Niederspannungsrichtlinie).
A.4.2.1

Maschinenrichtlinie

Die Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen in Anhang I
der Richtlinie ist für die Sicherheit von Maschinen zwingend notwendig.
Die Schutzziele müssen verantwortungsbewusst umgesetzt werden, um die Forderung nach
Konformität mit der Richtlinie zu erfüllen.
Der Hersteller einer Maschine muss den Nachweis über die Übereinstimmung mit den
grundlegenden Anforderungen erbringen. Dieser Nachweis wird durch die Anwendung
harmonisierter Normen erleichtert.
A.4.2.2

Harmonisierte Europanormen

Harmonisierte Europanormen werden von den beiden Normungsorganisationen CEN
(Comité Européen de Normalisation) und CENELEC (Comité Européen de Normalisation
Électrotechnique) im Auftrag der EU-Kommission erarbeitet, um die Anforderungen der EG-
Richtlinien für ein bestimmtes Produkt zu präzisieren. Diese Normen (EN-Normen) werden
im Amtsblatt der Kommission des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht
und sind danach ohne Änderungen in nationale Normen zu übernehmen. Sie dienen zur
Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen und der im
Anhang I der Maschinenrichtlinie genannten Schutzziele.
Durch Einhaltung der harmonisierten Normen ergibt sich eine "automatische
Vermutungswirkung" der Erfüllung der Richtlinie, d. h., der Hersteller darf darauf vertrauen,
dass er die Sicherheitsaspekte der Richtlinie erfüllt hat, soweit sie in der jeweiligen Norm
behandelt sind. Allerdings ist nicht jede Europanorm in diesem Sinne harmonisiert.
Entscheidend ist die Listung im Amtsblatt des Europäischen Parlaments und des Rates.
Safety Integrated - SINAMICS G110M, G120, G120C, G120D und SIMATIC ET 200pro FC-2
Funktionshandbuch, 04/2015, FW V4.7 SP3, A5E34261271A AB
Anhang
A.4 Normen und Vorschriften
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