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Verbot Zur Leistungsoptimierung; Abgrenzung Epc (Elektrically Power Assisted Cycle) - Zundapp X600 Betriebsanleitung

City-bike
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Betriebsanleitung City-Bike mit elektrischem Antrieb bis 250W

5. Verbot zur Leistungsoptimierung

Die Leistungsoptimierung bei EPACs (das Tuning) ist illegal. Ein EPAC, dessen Motor das Rad auf mehr
als die zugelassenen 25 km/h beschleunigt, gilt laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als
Kraftfahrzeug. Dafür braucht man ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis (ABE)
und einen entsprechenden Führerschein (Führerschein Klasse AM oder Klasse B).
Die vom Hersteller vertriebenen EPACs besitzen keine Betriebserlaubnis wie es z.B. bei S-Pedelecs
der Fall ist. Die Leistungsoptimierung hat also folgende Auswirkungen für Sie:
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Ein Tuning gilt als wesentliche Änderung des EPACs
-
Die Konformitätserklärung des Herstellers erlischt
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Es können keinerlei Ansprüche auf Garantie oder Mängelhaftung gestellt werden
-
Fahren ohne Betriebserlaubnis kann ein Bußgeld zur Folge haben

6. Abgrenzung EPC (Elektrically Power Assisted Cycle)

Es handelt sich um ein EPAC wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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Der Elektromotor schaltet sich nur zu, wenn Sie in die Pedale treten
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Die Motornennleistung darf bei nicht mehr als 250 Watt liegen
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Die Motorunterstützung wird beim Erreichen von einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder,
wenn Sie das Treten einstellen, früher unterbrochen
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Eine Anfahr- und Schiebehilfe (ohne in die Pedale zu treten) bis 6 km/h ist zulässig
Für ein EPAC gelten folgende Bestimmungen:
-
Eine Fahrerlaubnis und/oder Prüfbescheinigung ist nicht notwendig
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Ein Mindestalter besteht nicht (obwohl es sich empfiehlt, dass das 14. Lebensjahr vollzogen
sein sollte)
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Es besteht keine Versicherungspflicht. Es empfiehlt sich jedoch über eine Privathaftpflicht-
versicherung zu verfügen
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Es besteht keine Helmpflicht. Jedoch empfiehlt es sich immer einen Helm zu tragen
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Mit einem EPAC dürfen Radwege befahren werden
-
Es sind Um- und Anbauten von z.B. Fahrradanhängern erlaubt wenn der Hersteller dieses
beim jeweiligen Modell zulässt
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In geeigneten Kindersitzen dürfen Kinder mit bis zu 7 Jahren mitgenommen werden
26.04.2023
REV 1.0
V E R B O T
Veränderungen und/oder Leistungsoptimierung sind
grundsätzlich verboten!
Im Schadensfall (ohne Versicherungsschutz) haftet der
Fahrer mit seinem gesamten Privatvermögen!
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