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Benutzerhinweis; Gesetzliche Vorschriften Für Deutschland; Benutzerhinweise Entsprechend Dem Mess- Und Eichgesetzsowie Der Au-Geräte; Kalibrierrichtlinie - Hella Gutmann mega compaa HG4 Benutzerhandbuch

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Inhaltsverzeichnis

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Benutzerhinweis

Gesetzliche Vorschriften für Deutschland
2 Benutzerhinweis
2.1
Gesetzliche Vorschriften für Deutschland
2.1.1 Benutzerhinweise entsprechend dem Mess- und Eichgesetz
sowie der AU-Geräte Kalibrierrichtlinie
Abgastester unterliegen den Mess- und Eichvorschriften und sind vor der Inbetriebnahme durch ein
Konformitätsbewertungsverfahren zu prüfen.
Seit dem 01.01.2015 ist das neue Mess- und Eichgesetz in Kraft. Durch das Gesetz ist der Verwender zu Folgendem
verpflichtet:
Anzeigepflicht nachkommen
Laut § 32 Abs. 1 MessEG muss der Verwender neue oder ersetzte Messgeräte spätestens 6 Wochen nach
Inbetriebnahme der zuständigen Behörde (nach Landrecht) anzeigen.
Die jährliche Überprüfung (Kalibrierung) erfolgt entsprechend der AU-Geräte Kalibrierrichtlinie.
Die Frist für die regelmäßige Kalibrierung beträgt 12 Monate und ist monatsgenau durchzuführen.
Der Verwender ist für die Einhaltung der Frist für die jährliche Kalibrierung verantwortlich.
2.1.1.1
Neues oder erneuertes Messgerät anzeigen
Um ein neues oder erneuertes Messgerät anzuzeigen, wie folgt vorgehen:
1. Auf einen internetfähigem PC die Seite www.eichamt.de aufrufen.
2. Unter >Verwenderanzeige gemäß §32 MessEG< das Eingabeformular aufrufen.
Hier können verlinkte PDFs mit zusätzlichen Informationen zur Anzeigepflicht zusätzlich aufgerufen werden.
3. Das Formular ausfüllen.
4. Über >Senden< das Formular an das Eichamt senden.
Alternativ dazu können Anfragen direkt an die zentrale Telefax- und Postadresse der Eichbehörden gerichtet
werden:
Geschäftsstelle der AGME
c/o Deutsche Akademie für Metrologie beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht
Franz-Schrank-Str. 9
80638 München
Fax: +49 89 17901-386
2.1.1.2

Hinweise zu Wartung, Justierung und Kalibrierung

Nachweise über erfolgte Wartungen müssen entsprechend §31 MessEG längstens 5 Jahre aufbewahrt werden.
Die Wartungsarbeiten/-intervalle sind in den Wartungsbüchern beschrieben.
Wartungsarbeiten nur durch fachkundiges und autorisierte Personen durchführen lassen.
Die Wartungsnachweise können aus dem Wartungsbuch in Papierform oder digital ausgedruckt werden.
mega compaa HG4 und HG4-DMK
Die Justierung wird entsprechend Bauartzulassung 1x im Jahr vom mega compaa HG4 automatisch angefordert.
Nach Ablauf dieser Frist sind keine Messungen mehr möglich.
Die Justierung darf nur durch autorisiertes Personal durchgeführt werden.
Nach der Prüfgasjustierung des mega compaa HG4 bzw. Justierung des HG4-DMK wird die Justier-Aufforderung
automatisch zurückgesetzt.
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mega compaa HG4

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