mega compaa HG4
HG4-PCK
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Für den HG4-PCK wird eine Justierung alle 24 Monate empfohlen.
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Die Messung wird entsprechend Bauartzulassung nach Ablauf der Frist nicht gesperrt.
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Der Verwender ist nach §23 MessEV u.a. dafür verantwortlich, dass die Geräte so gewartet werden, dass die
Richtigkeit der Messung gewährleistet ist.
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Die Überprüfung der Messrichtigkeit erfolgt durch die jährliche Kalibrierung.
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Ein Hinweis auf die Fälligkeit für die jährliche Wartung wird vom mega compaa HG4 automatisch angezeigt.
Benutzerhinweis
Gesetzliche Vorschriften für Deutschland
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