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Abluftleitung

Vergiftungsgefahr!
Bitte unbedingt das Kapitel "Sicher-
heitshinweise und Warnungen" be-
achten.
Lassen Sie sich auf jeden Fall den
gefahrlosen Betrieb durch den zu-
ständigen Bezirkskaminfegermeister
bestätigen.
– Die Abluftleitung soll möglichst kurz
und geradlinig sein.
– Der Durchmesser der Abluftleitung
sollte nicht kleiner als 150 mm sein.
Wenn Sie Abluftleitungen mit gerin-
geren Durchmessern als 150 mm
oder Abluft-Flachkanäle verwenden,
ist mit erhöhten Laufgeräuschen und
einer verringerten Absaugleistung
der Dunstabzugshaube zu rechnen.
Verringern Sie den Durchmesser der
Abluftleitung nur im äussersten Fall,
wenn die Abluftleitung z. B. schon
vorhanden war.
– Verwenden Sie nur Bögen mit gros-
sen Radien. Kleine Radien vermin-
dern die Luftleistung der Dunstab-
zugshaube.
– Verwenden Sie als Abluftleitung nur
glatte Rohre oder flexible Abluft-
schläuche aus nichtbrennbarem Ma-
terial.
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– Bei waagerechtem Verlegen der Ab-
luftleitung muss ein Mindestgefälle
von 1 cm je Meter eingehalten wer-
den.
Damit wird vermieden, dass eventu-
ell Kondenswasser in die Dunstab-
zugshaube laufen kann.
– Soll die Abluft ins Freie geleitet wer-
den, empfehlen wir die Installation ei-
nes Teleskop-Mauerkastens.
– Soll die Abluft in einen Abluftkamin
geführt werden, so muss der Einfüh-
rungsstutzen in Strömungsrichtung
gelenkt werden.

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