2 SICHERHEIT
2.8 Betrieb
Maschinen für Erdarbeiten dürfen nur von Personen bedient und gewartet
werden, die
•
körperlich und geistig in der Lage sind, die Maschine sicher zu bedienen
bzw. zu warten
•
in dem ordnungsgemäßen Betrieb der Maschine unterwiesen wurden und
ihre Kompetenz auf diesem Gebiet nachgewiesen haben
•
ihre Aufgaben sicher und zuverlässig erledigen
•
das gesetzliche Mindestalter haben, um diese Aufgaben durchzuführen.
Es liegt in der Verantwortung des Bedieners,
•
die Maschine vor Inbetriebnahme zu kontrollieren und alle erforderlichen
Prüfungen, Einstellungen oder Reparaturen vorzunehmen, um ihren sicheren
Betrieb zu gewährleisten
•
die Anweisungen in diesem Benutzerhandbuch vor Inbetriebnahme
gründlich zu lesen und sie während des Betriebs zu befolgen
•
sich mit den örtlichen Bedingungen auf dem Arbeitsgelände vertraut zu
machen und jeden Fehler, der die Sicherheit beeinträchtigen kann,
unverzüglich zu beseitigen
•
die Maschine gemäß den örtlich geltenden arbeitsrechtlichen
Bestimmungen einzusetzen, um die sichere Koordination mit anderen
Maschinen, Fahrzeugen und Personen auf dem Arbeitsgelände zu
gewährleisten.
Inspizieren Sie vor Inbetriebnahme der Maschine stets das Arbeitsgelände, um
festzustellen, ob es spezielle Gefahren birgt. Ergreifen Sie die notwendigen
Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung von Gefahren.
Diese Maschine darf nicht unter gefährlichen Bedingungen betrieben
werden. Gefährliche Bedingungen schließen ein, sind jedoch nicht
beschränkt auf: Nähe zu oberirdischen Elektroleitungen, abgeschlossene
Bereiche ohne ordnungsgemäße Belüftung, kontaminierte Bereiche ohne
erforderliche Sicherheitsausrüstung und zuständiges Personal.
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