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Persönliche Schutzausrüstung; Gefahrenbereich - Terex PT30CE Benutzerhandbuch

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2.6 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Maschine und unter der Voraussetzung,
dass die Maschine ordnungsgemäß für die vorgesehenen Arbeitsschritte
ausgestattet ist, bietet sich dem Bediener durch die Bauweise der Maschine ein
Arbeitsbereich, in dem er bei der Arbeit vor absehbaren Verletzungen geschützt
ist. Bediener sollten keine Ringe, Schals oder offene Jacken tragen und sich
vergewissern, dass alle Kleidungsstücke sicher befestigt sind. Langes Haar sollte
zusammengebunden werden. Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss
getragen werden, wenn keine geschlossene Kabine vorhanden ist. In diesem Fall
schließt die persönliche Schutzausrüstung eine Schutzbrille ein, ist jedoch nicht
darauf beschränkt. Die Verwendung einiger Anbaugeräte kann das Tragen
zusätzlicher persönlicher Schutzausrüstung wie Gehörschutz, Schutzhelm,
Handschuhe und Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen erforderlich machen. In
einigen Einsatzbereichen sind Warnwesten/reflektierende Jacken erforderlich.
Persönliche Schutzausrüstung wird auch zum Ausführen von Maschinenpflege-
oder -wartungsverfahren empfohlen. Tragen Sie unter Arbeitsverhältnissen, die ein
Arbeiten auf oder in der Nähe der Maschine erfordern, stets angemessene
Schutzausrüstung. Es sollte keine locker sitzende Kleidung getragen werden, und
langes Haar ist zusammenzubinden. Tragen Sie Schutzhelm, Gesichtsschutz/
Schutzbrille, Sicherheitsschuhwerk und andere Ausrüstung, die während der
Arbeit zur Gewährleistung Ihrer Sicherheit sowie der Sicherheit anderer Personen
in Ihrer Nähe erforderlich ist.

2.7 Gefahrenbereich

Der Gefahrenbereich umfasst den Bereich um die Maschine, in dem Personen
durch Bewegungen der Maschine oder von Anbaugeräten sowie durch
herabfallende Lasten verletzt werden können.
Begeben Sie sich während des Betriebs der Maschine nicht in diesen
Gefahrenbereich und gestatten Sie dies auch keiner anderen Person. Halten Sie
einen ausreichenden Abstand ein, um während des Betriebs der Maschine Ihre
Sicherheit zu gewährleisten.
Wenn jemand den Gefahrenbereich betritt, muss der Bediener alle Arbeiten
einstellen und ein Warnsignal abgeben, damit die ggf. gefährdete Person den
Gefahrenbereich verlässt. Die Arbeiten dürfen erst wieder aufgenommen werden,
wenn alle Personen den Gefahrenbereich verlassen haben.
Um die Quetschgefahr auf ein Minimum zu reduzieren, muss ein ausreichender
Sicherheitsabstand (min. 0,5 m) von festen Objekten wie Gebäuden, Hängen,
Gerüsten, anderen Maschinen usw. eingehalten werden. Wo dies nicht möglich
ist, muss der Bereich zwischen festen Bauelementen und dem Arbeitsbereich der
Maschine eingezäunt werden.
Wenn die Sicht des Maschinenbedieners auf den Fahr- und Arbeitsbereich
aufgrund der Arbeitsbedingungen eingeschränkt ist, muss der Bediener
eingewiesen oder der Fahr- und Arbeitsbereich durch eine feste Absperrung
gesichert werden.
17
2 SICHERHEIT

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