Betriebsanleitung Faltrad mit elektrischem Antrieb / Nennleistung 250W
Anbauen von Gepäckträgern und/oder Anhängern
Das Anbauen von Gepäckträgern und/oder Anhängerkupplungen ist grundsätzlich nur in Abstimmung
mit dem Hersteller zulässig.
Bei eigenmächtigen Um- oder Anbauten von Lastenträgern jeglicher Art, ohne Zustimmung des Her-
stellers, erlischt die mitgelieferte Konformitätserklärung und der Anwender trägt das gesamte Risiko.
Für Fahrradanhänger gelten 60 kg als zulässiges Höchstgewicht, einschließlich der Last oder dem Ge-
wicht der beförderten Personen.
Mit angehängtem Fahrradanhänger und/oder angebautem Kindersitz darf in Summe (also Fahrrad +
Fahrer + Anhänger + zusätzliche Last) die zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrrads nicht überschritten
werden!
Achten Sie darauf, dass die Anbauten gemäß folgenden Normen konzipiert, gebaut und ausgewiesen
sind:
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Fahrradanhänger allgemein:
DIN EN 15918
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Fahrradanhänger, welche auch als Buggy oder Kinderwagen genutzt werden können:
DIN EN 15918 und DIN EN 1888
-
Kindersitze:
DIN EN 14344
Der angebaute Gepäckträger ist für eine maximale Traglast von 20kg ausgelegt und zugelassen (ge-
mäß DIN EN ISO 11243:2016-12).
Austausch von Ersatz- und Verschleißteilen
Um einen sicheren Betrieb Ihres Fahrrads zu gewährleisten dürfen bei Wartungs- und Instandset-
zungsarbeiten nur originale Ersatz- und Verschleißteile verwendet werden.
Halten Sie im Zweifelsfalle immer Rücksprache mit unserem Serviceteam!
Mindestalter
Aus Sicht des Gesetzesgebers gibt es kein Mindestalter um ein E-Bike zu führen. Es wird jedoch emp-
fohlen, dass das 14. Lebensjahr vollzogen sein sollte.
Personalqualifikation
Diese Anleitung wendet sich an unterwiesene Fahrer. Folgende Kenntnisse und Erfahrungen sind für
den Fahrer erforderlich:
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ist für das Verwenden des Fahrrads durch einen Fachhändler unterwiesen
-
weiß, dass unsachgemäßes Verwenden des Fahrrads Unfälle verursachen kann
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kann das Fahrrad gemäß dieser Anleitung verwenden.
06.04.2023
REV 1.0
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