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Casalux 56247 Bedienungsanleitung Seite 22

Led-streifen mit bewegungsmelder
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Entsorgung
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei
einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit
einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch
bei Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich
die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts auf
Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die mindestens eine
Außenkante mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den
Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden
Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können Verbraucher bis zu drei
Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich
abgeben, ohne dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings
dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll!
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, alle Batterien und
Akkus, egal, ob sie Schadstoffe* enthalten oder nicht, bei einer
Sammelstelle in Ihrer Gemeinde/ Ihrem Stadtteil oder im Handel
abzugeben, damit sie einer umweltschonenden Entsorgung zugeführt
werden können. Batterien und Akkus sind getrennt vom Produkt zu entsorgen.
* gekennzeichnet mit: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei, Li = Lithium
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