3. Sicherheit
3.1. Bestimmungsgemäße Verwendung
Vibrationsmotoren sind keine selbstständig funktionsfähigen Maschinen.
Sie dienen als Antrieb von Schwingmaschinen, wie Schwingförderrinnen,
Förderrohren, Siebmaschinen, Sortiermaschinen und als Austragshilfen an
Silos und Bunkern.
Diese Maschinen nutzen Vibrationen zum Sieben, Fördern, Lösen, Verdichten
und Sortieren.
Jede andere Anwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Vibrationsmotoren erzeugen bauartbedingt zerstörerische Kräfte.
Die Schwingmaschine muss für die von den Vibrationsmotoren erzeugten
Kräfte ausgelegt sein.
Die Verantwortung beim Betrieb von Vibrationsmotoren liegt beim Betreiber.
3.2. Qualifikation des Fachpersonals
Montage, Inbetriebnahme und Wartung dürfen nur von autorisiertem und
qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.
Der elektrische Anschluss darf nur von einer Elektrofachkraft oder elektr.
unterwiesenen Person gemäß EN-60204-1 ausgeführt werden.
3.3. persönliche Schutzausrüstung
Bei allen Arbeiten an Vibrationsmotoren sind grundsätzlich zu tragen:
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Arbeitsschutzkleidung
Sicherheitshandschuhe
Sicherheitsschuhe
Schutzbrille
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