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Küppersbusch FK2545.0i Bedienungsanweisung Mit Montageanweisungen Seite 30

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Aktualisierte Informationen zur
Entsorgung von Altgeräten
Das
Elektro-
Elektronikgerätegesetz
enthält eine Vielzahl von Anforderungen
an den Umgang mit Elektro- und
Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind
hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von
Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die
zu Abfall geworden sind, werden als
Altgeräte bezeichnet. Besitzer von
Altgeräten haben diese einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung
zuzuführen.
gehören insbesondere nicht in den
Hausmüll, sondern in spezielle Sammel-
und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie
Lampen
Besitzer
von
Altbatterien und Altakkumulatoren, die
nicht vom Altgerät umschlossen sind,
sowie Lampen, die zerstörungsfrei
aus dem Altgerät entnommen werden
können, im Regelfall vor der Abgabe
an
einer
Erfassungsstelle
Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht,
soweit Altgeräte einer Vorbereitung
zur
Wiederverwendung
Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von
Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten
Haushalten
können
den
Sammelstellen
rechtlichen Entsorgungsträger oder bei
den von Herstellern oder Vertreibern
im Sinne des ElektroG eingerichteten
Rücknahmestellen
abgeben.
Rücknahmepflichtig
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche
und
(ElektroG)
Altgeräte
Altgeräten
haben
vom
unter
diese
bei
der
öffentlich-
unentgeltlich
sind
von
mindestens
Elektro- und Elektronikgeräte sowie
diejenigen
mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m2, die mehrmals
pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte
dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch
bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die
Lager- und Versandflächen für Elektro-
und
Elektronikgeräte
400 m2 betragen oder die gesamten
Lager- und Versandflächen mindestens
800 m2 betragen. Vertreiber haben
die Rücknahme grundsätzlich durch
geeignete‚Rückgabemöglichkeiten
zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen
Rückgabe eines Altgerätes besteht
bei rücknahmepflichtigen Vertreibern
unter
anderem
neues gleichartiges Gerät, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen
erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben
wird. Wenn ein neues Gerät an einen
privaten Haushalt ausgeliefert wird,
kann das gleichartige Altgerät auch
dort zur unentgeltlichen Abholung
übergeben
einem Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln für Geräte
der Kategorien 1,2 oder 4 gemäß $
2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärme
überträger",„Bildschirmgeräte"
„Großgeräte" (letztere mit mindestens
einer äußeren Abmessung über 50
Zentimeter). Zu einer entsprechenden
Rückgabe-Absicht werden Endnutzer
beim Abschluss eines Kaufvertrages
befragt.
Außerdem
Möglichkeit
10
DE
400
m2
Lebensmittelgeschäfte
anbieten
und
mindestens
dann,
wenn
werden;
dies
besteht
der
unentgeltlichen
für
auf
in
ein
gilt
bei
oder
die

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