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GEDA 1500 Z Betriebsanleitung Seite 45

Bauaufzug / transportbühne
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Bauaufzug / Transportbühne
7.7
Ergänzende Sicherheitshinweise Wartung / Reparatur /
Instandhaltung
Betriebsanleitung
• Alle relevanten Personen, (z.B. Bedienpersonal, Vorgesetzte) sind
vor dem Beginn von Arbeiten über die Durchführung zu informieren.
• Vor der Durchführung von Wartungs- / Reparaturarbeiten ist die
Maschine am Hauptschalter auszuschalten und gegen unbefugtes
Einschalten (z.B. mit einem Vorhängeschloss) zu sichern.
• Arbeiten an der Bühne dürfen nur ausgeführt werden, wenn diese
sich in der Bodenstation befindet. Muss die Bühne angehoben
werden, ist diese durch geeignete Abstützungen zu sichern.
• Arbeiten an elektrischen / stromführenden Bauteilen dürfen nur von
Elektrofachpersonal ausgeführt werden.
• Betroffene elektrische Teile sind spannungsfrei (Unterbrechung der
Netzspannung vor dem Hauptschalter) zu schalten.
• Nicht mit nassen oder feuchten Händen an Steckdosen, Kabel oder
elektrische Bauteile fassen.
• Nasse, rutschige oder spitze Oberflächen trocknen bzw.
entsprechend abdecken. Es dürfen keine Gefahrenpotenziale mehr
bestehen.
• Alle Arbeiten an elektrischen Bauteilen nur mit spannungsisolierten
Werkzeugen durchführen.
• Anschluss der Maschine nur an einen Baustromverteiler nach IEC
60439-4:2004.
• Sicherungen dürfen niemals überbrückt werden. Sicherungen
immer nur durch den gleichen Sicherungstyp ersetzen.
• Stellen Sie durch geeignete Maßnahmen sicher, das bewegliche /
gelöste Teile während der Arbeit blockiert sind und keine
Gliedmaße durch unbeabsichtigte Bewegungen eingeklemmt
werden können.
• Durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass demontierte Teile
nicht herunterfallen.
• Verlust des Gleichgewichts durch hantieren mit schweren Teilen /
Werkzeugen. Schwere Teile / Werkzeuge nur mit zweiter Person
oder geeigneten Hebemitteln anheben.
• Neue Teile nur entsprechend dem Einsatzzweck und innerhalb
deren Technischer Daten verwenden.
• Prüfen Sie nach der Arbeit die Teile auf korrekte Funktion.
Vergewissern sie sich, dass durch die Inbetriebnahme der
Maschine keine Gefahren entstehen.
• Schweiß-, Brenn- und Schleifarbeiten an der Maschine dürfen nur
nach Rücksprache und Genehmigung durch GEDA durchgeführt
werden.
Seite 45 von 91
®
GEDA
1500 Z/ZP
BL 076 DE Ausgabe 2014 / 05

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