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Ergänzende Sicherheitshinweise - GEDA 1500 Z Betriebsanleitung

Bauaufzug / transportbühne
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Bauaufzug / Transportbühne
7.6
Ergänzende Sicherheitshinweise Materialtransport
Betriebsanleitung
• Die Bediener sind für ordnungsgemäßes Laden und Entladen sowie
die korrekte Sicherung der Ladung verantwortlich.
• Geeignete Hebezeuge für das Laden und Entladen einsetzen. Nur
Hebezeuge einsetzen, die für das Gewicht der Ladung ausgelegt
sind.
• Nie mit Hebezeugen in die Bühne fahren.
• Ladung mit Halterungen befestigen, so dass eine Bewegung beim
Transport ausgeschlossen ist.
• Ladung gleichmäßig und mittig verteilen.
• Maximal zulässige Tragfähigkeit beachten.
• Ladung in einem Sicherheitsabstand von min. 50 cm von
beweglichen Teilen lagern.
• Türen, Bedienfelder, Notrufeinrichtung, Erste-Hilfe-Einrichtungen
und Warnschilder nie durch Ladung verdecken. Sie müssen
jederzeit zugänglich sein.
• An Ladestellen ≥ 2,0 m Absturzhöhe müssen Absturzsicherungen
vorhanden sein, die ein Abstürzen von Personen verhindern.
• Personen dürfen erst nach Sicherung der Ladung in die Bühne
zusteigen.
• Material darf nicht in den Fahrweg der Maschine ragen.
• Beim Materialtransport darf es nicht zu einer Konzentration von
aggressiven / korrosiven Stoffen kommen. Ist dies nicht sicher
auszuschließen, so ist der Korrosionsschutz bzw. die
Funktionsfähigkeit der elektrischen Komponenten in regelmäßigen
Abständen zu kontrollieren und ggf. zu erneuern.
• Das Entstehen / die Ansammlung von (explosionsfähigen)
Feinstäuben ist umgehend zu unterbinden / zu entfernen.
• Beim Transport von Teilen, die Länger als die Bühne sind (z.B.
Gerüstrohre, Stangen usw.), ist der Anlegerahmen zu verwenden.
Seite 44 von 91
®
GEDA
1500 Z/ZP
BL 076 DE Ausgabe 2014 / 05

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1500 zp

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