1.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
1.1.1 Allgemeine Informationen
1.1.1.1 Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen
Lesen Sie die Betriebsanleitung vor der Inbetriebnahme der Zentrifuge aufmerksam durch!
Diese Zentrifuge darf nicht von Personen in Betrieb genommen werden, die nicht mit ihrem
bestimmungsgemäßen und korrekten Gebrauch vertraut sind.
Verwenden Sie nur original Zubehörteile!
Zum Schutz von Personen und Umwelt sind folgende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten:
• Die Hermle Z 513 ist nicht ex-geschützt und darf daher nicht in explosionsgefährdeten
Räumen und Bereichen betrieben werden. Während des zentrifugieren ist der Aufenthalt von
Personen sowie das Aufstellen von gefährlichen Stoffen innerhalb von 30 cm um die Zentrifuge
verboten.
• Das Zentrifugieren von brennbaren, explosiven, radioaktiven oder solchen Stoffen, die chemisch mit
hoher Energie miteinander reagieren, ist verboten.
• Das Zentrifugieren von Toxiden und pathogenen Mikroorganismen ohne geeignete
Sicherheitssysteme, d.h. mit Gefäßen ohne / oder mit defekten Abdichtungen, ist verboten.
Der Anwender ist verpflichtet, geeignete Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen, falls Gefahrenstoffe
oder Teile davon in die Rotorkammer gelangt sind. Generell sind beim zentrifugieren von infektiösen
Substanzen die Allgemeinen Laborbedingungen zu beachten. Wenden Sie sich gegebenenfalls an
Ihren Sicherheitsbeauftragten!
• Es ist verboten, andere Rotoren als für die Zentrifuge ausgewiesen einzusetzen und zu betreiben.
• Unter keinen Umständen darf der Deckel der Zentrifuge geöffnet werden, wenn sich der Rotor noch
dreht, bzw. mit einer Umfangsgeschwindigkeit > 2m/s bewegt.
Auszuschließen sind Betriebsweisen wie:
• Nicht fachgerecht installierte Zentrifuge
• Betrieb mit teilweise demontierter Zentrifuge (z. B. ohne Verkleidungsblech)
• Betrieb der Zentrifuge nach Eingriff in mechanische oder elektrische Baugruppen durch nicht
autorisierte Personen
• Betrieb der Zentrifuge mit nicht zulässigen Rotoren und Zubehörteilen, die nicht ausdrücklich von der
Firma HERMLE Labortechnik GmbH zugelassen sind, mit der Ausnahme der handelsüblichen Zentrifu-
giergefäße aus Glas und Kunststoff, wobei die Herstellerangaben, wie max. Drehzahl /
Beschleunigung, max./min. Befüllung und Beständigkeit einzuhalten sind.
• Zentrifugation von stark korrodierenden Substanzen, die Materialschäden verursachen und die
mechanische Festigkeit beeinträchtigen.
• Die Zentrifugation mit Rotoren und Bechern, die bereits deutliche Korrosionsspuren oder mechanische
Schäden aufweisen.
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1 PRODUKTBESCHREIBUNG
Z513_V1.14
© HERMLE Labortechnik GmbH