Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Richtlinien Für Softwareprodukte - Datalogic Gryphon I GBT4200 Kurzanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Für Europa, den Mittleren Osten und Afrika:
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Italiens. Die vorliegende
Vereinbarung und die Rechte der Parteien aus dieser Vereinbarung unterliegen
den Gesetzen Italiens und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt,
ohne Rücksicht auf die Vorschriften zur Regelung von Gesetzeskonflikten. Das
italienische Gericht von Bologna ist für alle Angelegenheiten im Zusammenhang
mit dieser Vereinbarung ausschließlich zuständig, mit der Ausnahme, dass
Datalogic das Recht hat, nach eigenem Ermessen Verfahren vor den Gerichten
eines anderen Staates, Landes oder Gebiets einzuleiten, in dem der Endnutzer
seinen Wohnsitz hat oder in dem sich eines der Wirtschaftsgüter des Endnutzers
befindet. Im Falle einer Klage zur Durchsetzung der Bedingungen der
vorliegenden Vereinbarung hat die obsiegende Partei Anspruch auf
angemessene Anwaltskosten, sowohl vor Gericht als auch in der Berufung.
Für Asien-Pazifik-Länder:
Die Gültigkeit, Auslegung und der Aufbau der Vereinbarung unterliegen den
Gesetzen der Republik Singapur und werden in Übereinstimmung mit diesen
ausgelegt. Die Parteien lehnen ausdrücklich die Anwendung des Übereinkommens
der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf ab.
Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
ergeben, einschließlich aller Fragen bezüglich seines Bestehens, seiner Gültigkeit
oder Beendigung, werden an ein Schiedsgericht, das vom Singapore International
Arbitration Centre („SIAC") in Übereinstimmung mit der aktuell gültigen
Schiedsordnung des Singapore International Arbitration Centre („SIAC Rules"), deren
Vorschriften durch Verweis in diese Klausel als aufgenommen gelten, verwiesen und
endgültig entschieden. Der Sitz des Schiedsgerichts ist Singapur.
Die Zahl der Schiedsrichter wird drei betragen, wobei jede an der Streitigkeit
beteiligte Seite berechtigt ist, einen Schiedsrichter zu ernennen. Die beiden von
den Parteien ernannten Schiedsrichter ernennen einen dritten Schiedsrichter,
der den Vorsitz im Verfahren führt. Unbesetzte Stellen im Amt des Vorsitzenden
werden durch den Präsidenten des SIAC besetzt. Weitere unbesetzte Stellen
werden von der jeweiligen nominierenden Partei besetzt. Das Verfahren wird ab
dem Punkt, ab dem die Stelle unbesetzt war, fortgesetzt. Weigert sich eine der
Parteien, einen Schiedsrichter innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum, an dem
die andere Partei ihn ernennt, zu ernennen, oder ernennt sie aus anderen
Gründen keinen Schiedsrichter, so ist der zuerst ernannte Schiedsrichter der
einzige Schiedsrichter, sofern der Schiedsrichter ordnungsgemäß und gültig
ernannt wurde. Alle Verfahren, einschließlich aller in solchen Verfahren
vorgelegten Dokumente, werden in englischer Sprache geführt. Die
englischsprachige Version dieser Allgemeinen Bedingungen hat Vorrang vor
jeder anderen Sprachversion.
11.4 Anwaltskosten. Im Falle einer Klage zur Durchsetzung der Bedingungen
der vorliegenden Vereinbarung hat die obsiegende Partei Anspruch auf
angemessene Anwaltskosten, sowohl vor Gericht als auch in der Berufung.
- ENDE -
Richtlinien für Softwareprodukte
Datalogic behält sich das Recht vor, seine Produkte mit der
neuesten Version der verfügbaren Software/Firmware zu liefern.
Dadurch wird unseren Kunden der neueste Stand der Datalogic-
Softwaretechnologie geboten.
Die einzige Ausnahme von dieser Richtlinie ist, wenn der Käufer
einen unterzeichneten Vertrag mit Datalogic hat, der die
Bedingungen für Software-/Firmware-Änderungen bei an den
Käufer gelieferten Produkten klar definiert.
Um einen Software-Wartungs- und Unterstützungsvertrag
abzuschließen, wenden Sie sich bitte an Ihren Datalogic-
Vertriebsmitarbeiter.
KURZANLEITUNG
EULA
IX

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Gryphon i gm4200

Inhaltsverzeichnis