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Öffentliche Gebäude - De Dietrich ADVANCE MODULENS O AFC-S 18 LS Installations- Und Wartungsanleitung

Öl-brennwert-kessel
Inhaltsverzeichnis

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Tab.20
Vorschriften
Deutschland
Sonstige Länder
Tab.21
Frischluftzufuhr
Polen
Alle Länder außer Po­
len:
Tab.22
Abluftleitung
Alle Länder
7796632 - V02 - 06122021
Die Mindestquerschnitte sowie die Lage der Zuluft- und Abluft-Öffnungen sind durch die Richtlinien
vom 21. März 1968 und Änderungen entsprechend den Richtlinien vom 26. Februar 1974 und 03.
März 1976 vorgegeben.
Die Größe und Position der Be- und Entlüftungsöffnungen müssen mit den im jeweiligen Land gel­
tenden Bestimmungen und Normen übereinstimmen.
Die Frischluftzufuhr muss:
Im unteren Bereich des Raumes münden,
Einen freien Mindestquerschnitt von 0,05 dm
aufweisen.
Die Frischluftzufuhr muss:
Im unteren Bereich des Raumes münden,
Einen freien Mindestquerschnitt von 0,03 dm
aufweisen.
Die Abluftleitung muss:
Sich im oberen Bereich des Raums befinden
Über das Dach hinausführen (außer bei einem Gerät mit vergleichbarer Effizient, dass Nachbarn
nicht stört),
Einen freien Querschnitt aufweisen (der 2/3 des Querschnitts der Luftzufuhr entspricht und min­
2
destens 2,5 dm
beträgt).
In einem Gebäude aufgestellter Generator für die
Kollektivnutzung (Installationen unter 70 kW)
2
je Kilowatt Leistung und von mindestens 2,0 dm
2
je Kilowatt Leistung und von mindestens 2,5 dm
In einem Gebäude aufgestellter Generator für die individuelle
Nutzung
Für ausreichende Frischluftzufuhr möglichst nahe am Gerät sorgen. Der
Querschnitt muss mindestens 0,5 dm
Im oberen Bereich muss eine Abluftführung eine ausreichende
Belüftung gewährleisten.
Öffentliche Gebäude
Neubauten: Siehe Verordnung vom 25/06/1980 (Installationen über 20
kW und unter oder gleich 70 kW).
Bestehende Gebäude: Siehe Verordnung vom 25/06/1980
(Installationen unter 70 kW).
5 Installation
2
betragen.
AFC
2
2
27

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