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Normen Und Richtlinien; Bestimmungsgemäße Verwendung; Heizeinsätze; Brennstoffe - Camina & Schmid PROFI-Serie Montageanleitung

Heizeinsatz
Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit
1.6

Normen und Richtlinien

Beim Anschluss und Betrieb der Feuerstätte müssen die
nationalen und örtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Es gelten die örtlichen, feuerpolizeilichen und baurechtlichen
Vorschriften sowie die VDE-Vorschriften.
Europa:
Heizungsanlagen in Gebäuden – Planung von
EN 12828
Warmwasser-Heizungsanlagen
EN 12831-1
Berechnung der Normheizlast
Kamineinsätze – einschließlich offene Kamine für
EN 13229
feste Brennstoffe
Abgasanlagen – wärme- und strömungstechni-
EN 13384
sche Berechnungsverfahren
Temperaturregeleinrichtungen und Temperaturbe-
EN 14597
grenzer für wärmeerzeugende Anlagen
Abgasanlagen / Teil 1: Abgasanlagen für raumluft-
EN 15287-1
abhängige Feuerstätten
Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen
in Trinkwasser-Installationen und allgemeine
EN 1717
Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur
Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen
durch Rückfließen
Deutschland:
FeuVO
Feuerungsverordnung
TROL 2010
Technische Regeln (Fachregeln) des Kamin- und
Ausgabe 2017
Luftheizungsbau
1. BImSchV
1. Bundes-Immissionsschutzverordnung
EnEV
Energieeinsparverordnung
LBO
Landesbauordnung
DIN 4102
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
Abgasanlagen / Teil 1 Planung, Ausführung, Kenn-
DIN V 18160-1
zeichnung
DIN VDE 0100
VDE-Richtlinien zur Elektroinstallation
Schweiz:
LRV
Luftreinhalte-Verordnung
STAND-DER-TECHNIK-PAPIER (STP) OFEN-UND
CHEMINÉEBAU
STP
Verband für Wohnraumfeuerungen,
Plattenbeläge und Abgassysteme
Österreich:
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das
Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die
15a B-VG
Überprüfung von Feuerungsanlagen und Block-
heizkraftwerken
Installation und Errichtung von häuslichen Feuer-
ÖNORM B 8311
stätten
6
1.7
Bestimmungsgemäße Verwendung
1.7.1
Heizeinsätze
Die Heizeinsätze sind Zeitbrandfeuerstätten nach EN 13229.
Diese dürfen nur als Einzelraumfeuerungsanlagen betrie-
ben werden. Andere Verwendungen – wie die Nutzung als
alleinige Wohnungsheizung für alle Wohnräume – sind nicht
zulässig.
Die Heizeinsätze dienen zur Erwärmung der Raumluft. Sie
sind vorrangig zur Beheizung von einzelnen Wohnräumen zu-
gelassen und dürfen nur innerhalb dieser betrieben werden.
1.7.2

Brennstoffe

Die Heizeinsätze dürfen nur mit naturbelassenem, luftge-
trocknetem Scheitholz mit einer Restfeuchte von maximal
20 % oder Presslingen aus naturbelassenem Holz nach ISO
17225-3 betrieben werden. Die Verwendung anderer Brenn-
stoffe ist nicht zulässig.
1.7.3

Verbrennungsluftversorgung

Für den Verbrennungsvorgang ist das Vorhandensein von
Sauerstoff erforderlich. Die Heizeinsätze sind als raumluft-
abhängige Feuerungsanlagen konstruiert und gebaut. Die
Zuluft wird über Öffnungen im unteren Teil des Gerätes
zugeführt. Bei der Planung, Aufstellung und im Betrieb der
Heizeinsätze ist für eine ausreichende Verbrennungsluft-
zuführung zu sorgen, die einen optimalen Verbrennungsvor-
gang ermöglicht.
Angaben zum Verbrennungsluftbedarf der einzelnen Geräte-
typen sind Kapitel 14 „Technische Daten" zu entnehmen.
1.7.4

Geschlossener Betrieb

Die Heizeinsätze dürfen nur mit geschlossener Fülltür be-
trieben werden. Im Betrieb darf die Fülltür nur kurzzeitig zum
Auf- und Nachlegen von Brennstoffen geöffnet werden.
Sind die Heizeinsätze außer Betrieb, müssen alle Türen und
Einstelleinrichtungen geschlossen sein.
1.7.5

Mehrfachbelegung

Die Eignung der Heizeinsätze für eine Mehrfachbelegung ist
Kapitel 14 „Technische Daten" zu entnehmen. Hier gelten ins-
besondere die Angaben für den geschlossenen Betrieb. Sind
alle Türen und Einstelleinrichtungen geöffnet, kann dies zu
funktionalen Störungen an weiteren Feuerstätten führen, die
an dem Schornstein angeschlossen sind.

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