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Angaben Zur Wärmedämmung; Wärmedämmstufen Nach Trol 2006:2017; Brand- Und Wärmeschutztabelle - Camina & Schmid PROFI-Serie Montageanleitung

Heizeinsatz
Inhaltsverzeichnis

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Brand- und Wärmeschutz
5.4
Angaben zur Wärmedämmung
5.4.1
Wärmedämmstufen nach TROL 2006:2017-01
Die nachfolgenden Angaben sind Mindestschutzmaßnahmen! Die angegebenen Werte für die Wärmedämmung dürfen nicht
unterschritten werden. Besondere Bedingungen am Aufstellort, wie voraussichtlich langanhaltendes Heizen (mehrere Abbrände
hintereinander) oder Elektroinstallationen im Mauerwerk, erfordern bei Bedarf einen weiteren Ausbau des Brandschutzes.
Mindestschutz von Anbauflächen:
Der Brand- und Wärmeschutz von Anbauflächen muss in Abhängigkeit der Einbausituation und mindestens den Vorgaben der
Tabelle „Brand- und Wärmeschutztabelle" für die Gerätetypen entsprechen.
5.4.2
Brand- und Wärmeschutztabelle
Die zutreffenden Wärmedämmstufen sind der nachfolgenden Tabelle und die erforderlichen Dämmschichtdicken Kapitel 14
„Technische Daten" zu entnehmen.
Einbausituation
Anbauflächen ohne brennbare Baustoffe und ohne rück-
seitige Einbaumöbel*
Direkter Anbau an nicht brennbare Gebäudedecken, auf die
ein Bodenaufbau mit brennbaren Baustoffen aufgebracht
ist
Anbauflächen ohne brennbare Baustoffe ab 10 cm Dicke
mit rückseitigen Einbaumöbeln* ohne belüfteten Abstand
Anbauflächen ohne brennbare Baustoffe unter 10 cm Dicke
mit rückseitigen Einbaumöbeln* ohne belüfteten Abstand
Ohne belüfteten Abstand an die Feuerstätte angrenzende
Einbaumöbel*
Anbauflächen ohne brennbare Baustoffe ab 24 cm Dicke
mit brennbaren Baustoffen auf der zur Feuerstätte abge-
wandten Seite der Anbaufläche, (U-Wert ≤ 0,4 W/m²K)
Anbauflächen mit oder aus brennbaren Baustoffen, (U-
Wert > 0,4 W/m²K)
Wärmegedämmte Böden mit oder aus brennbaren Bau-
stoffen (U-Wert ≤ 0,4 W/m²K)
Wärmegedämmte Anbauflächen mit oder aus brennbaren
Baustoffen (U-Wert ≤ 0,4 W/m²K)
Grundofenfeuerräume, Heiz- und Kamineinsätze mit
keramischen Heizgaszügen mit langanhaltender Tempe-
raturbeaufschlagung (siehe Abschnitt 6.4.3 ZVSHK TROL)
an Anbauflächen und Decken mit oder aus brennbaren
Baustoffen
*Einbaumöbel mit oder aus brennbaren Baustoffen.
**Ein- und Ausströmöffnungen dürfen nicht verschließbar sein und dürfen die Luft nicht aus der Heizkammer oder aus Kon-
vektionsluftleitungen entnehmen. Vorhandene Leiteinrichtungen, Leitbleche, Abstandhalter u. Ä. dürfen die freie Luftströmung
nicht verhindern und müssen zur Reinigung ausbaubar sein. Die Ausströmöffnungen müssen so weit von brennbaren Materia-
lien entfernt sein, sodass an diesen keine höheren Temperaturen als 85 °C auftreten können.
Die Vormauerung muss eine Mindeststärke von 100 mm aufweisen und aus nicht brennbarem Material gefertigt sein. Der Ab-
stand von aktiver Hinterlüftung zur Anbauwand, Dämmung bzw. Dämmschichten muss mindestens 50 mm betragen.
WDS 1
WDS 2
WDS 3
bzw.
WDS 3H
WDS 4
bzw.
WDS 4H**
Dämmschicht
35

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