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Definition Der Personengruppen; Sicherheitshinweise - .bock domiflex Montage- Und Gebrauchsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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1.2 Definition der Personengruppen

> Bock-Top-Tipp
Bei unklaren Störungen, bei
Betreiber
Ausfall oder Beschädigung
Betreiber (z.B. Sanitätshäuser, Fachhändler, Einrichtungen und
des elektrisch betriebenen
Kostenträger) ist jede natürliche oder juristische Person, die die
Bettes oder seiner Zubehör-
Betten verwenden oder in deren Auftrag es verwendet wird.
teile sollten als sofortige
Für die Einweisung des Produktes ist immer der Betreiber ver-
Notmaßnahme der Netz-
antwortlich.
stecker herausgezogen und
die Notabsenkung aktiviert
Anwender
werden. Bitte informieren
Anwender sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfah-
Sie den Betreiber oder das
rung oder Produktschulung berechtigt sind, das Pflegebett zu
Service-Team von Hermann
bedienen oder an ihm Arbeiten zu verrichten. Der Anwender ist
Bock.
in der Lage mögliche Gefahren zu erkennen bzw. zu vermeiden
und den gesundheitlichen Zustand des Patienten zu beurteilen.
* Bock-Gefahren-Hinweis
Patient / Bewohner
Dem Betreiber obliegt die
Pflegebedürftige, sowie Menschen mit Behinderung oder
Entscheidung, besonde-
gebrechliche Personen, die im Pflegebett liegen.
re Sicherheitsmaßnahmen
bei sehr unruhigen Pflege-
Fachpersonal
personen zu ergreifen, um
Als Fachpersonal werden Mitarbeiter des Betreibers bezeich-
das Einklemmen einzelner
net, die aufgrund ihrer Ausbildung oder Unterweisung berech-
Gliedmaßen oder das voll-
tigt sind, das Pflegebett auszuliefern, zu montieren, zu demon-
ständige Herausgleiten zu
tieren und zu transportieren. Diese Personen sind in die Vor-
verhindern. Das Service-
schriften zur Reinigung und Desinfektion des Pflegebettes ein-
Team von Bock informiert
gewiesen.
Sie gern über Sonderlö-
sungen für diese Pflegesitu-

1.3 Sicherheitshinweise

ationen.
Der bestimmungsgemäße Gebrauch aller beweglichen Bauteile
ist zur Vermeidung von Gefahren für die pflegebedürftige Per-
son genauso entscheidend wie für die Sicherheit der Angehöri-
gen und / oder des Pflegepersonals. Voraussetzung dafür sind
die richtige Montage und Bedienung des Bettes. Auch die indi-
viduelle physische Konstitution der Pflegeperson sowie Art und
Umfang der Behinderung müssen unbedingt bei dem Betrieb
des Bettes berücksichtigt werden.
Vermeiden Sie Gefährdungen durch unbeabsichtigte moto-
rische Verstellungen und Fehlbedienungen durch den Einsatz
der Sperreinrichtung. Wenn der Anwender, z. B. das Pflege-
personal oder betreuende Angehörige, den Raum verlassen,
sollten die kompletten Bedienfunktionen des Bettes über den
Schlüssel des Handschalters gesperrt werden. Dazu zunächst
die Liegefläche in die tiefste Position bringen und mit einer ent-
sprechenden Drehung des Schlüssels in dem rückseitig befind-
lichen Sperrschloss die Sperrfunktion aktivieren. Den Schlüssel
abziehen und zur Sicherheitskontrolle die Funktionen des Hand-
schalters auf tatsächliche Sperrung prüfen.
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Diese Empfehlungen gelten insbesondere dann,
> wenn die Pflegeperson selbst aufgrund bestimmter
Behinderungen keine sichere Bedienung der Handschal-
tung vornehmen kann,
> wenn die Pflegeperson oder das Pflegepersonal durch
ungewollte Verstellungen gefährdet werden können,
> wenn sich die Seitengitter in hochgestellter Position
befinden und es zu Einklemm- und Quetschungsgefahren
kommen kann,
> wenn sich Kinder unbeaufsichtigt mit dem Bett in einem
Raum aufhalten.
Achten Sie immer darauf, dass die Handschaltung bei Nichtge-
brauch sicher am Bett mit dem Aufhanghaken eingehängt ist
und nicht herunterfallen kann.
Die Bedienung des Bettes sollte grundsätzlich nur von eingewie-
senem Pflegepersonal bzw. Angehörigen oder im Beisein von
eingewiesenen Personen erfolgen.
Beim Verstellen der Liegefläche ist besonders darauf zu achten,
dass sich keine Gliedmaßen in den Seitengittern im Verstellbe-
reich befinden. Auch wenn die Seitengitter selbst verstellt wer-
den, ist auf die richtige Liegeposition der Pflegeperson zu ach-
ten.
Vor einer elektrischen Verstellung ist grundsätzlich immer zu
kontrollieren, ob sich einzelne Gliedmaßen im Verstellbereich
zwischen Untergestell und Kopf- bzw. Fußteil oder sogar Per-
sonen zwischen Fußboden und hochgefahrener Liegefläche
befinden. In diesen Bereichen besteht besonders hohe Quetsch-
gefahr.
Das zulässige Patientengewicht ist abhängig vom gleichzeitig
mit angebrachten Gesamtgewicht des Zubehörs (Matratzen
oder zusätzliche medizinische elektrische Geräte). Die jeweils
max. Arbeitslast entnehmen Sie bitte dem Typenschild am Rah-
men der Liegefläche.
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