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Erstinbetriebnahme; Zulässige Brennstoffe; Unzulässige Brennstoffe; Erstes Anheizen - Froling PE1e Pellet 45 Montageanleitung

Pellets-brennwertkessel
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7 | Inbetriebnahme

7.2 Erstinbetriebnahme

7.2.1 Zulässige Brennstoffe
Holzpellets
Normenhinweis
7.2.2 Unzulässige Brennstoffe

7.2.3 Erstes Anheizen

60
Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit einem Durchmesser von 6 mm
EU:
Brennstoff gem. EN ISO 17225 - Teil 2: Holzpellets Klasse A1 / D06
und/oder:
Zertifizierungsprogramm ENplus bzw. DINplus
Allgemein gilt:
Lagerraum vor Neubefüllung auf Pelletsstaub prüfen und gegebenenfalls reinigen!
TIPP: Einbau des Fröling Pelletsentstaubers PST zur Absonderung der in der Rückluft
enthaltenen Staubpartikel
Der Einsatz von Brennstoffen, die nicht im Abschnitt "Zulässige Brennstoffe" definiert
sind, insbesondere das Verbrennen von Abfall, ist nicht zulässig
HINWEIS
Bei Verwendung unzulässiger Brennstoffe:
Das Verbrennen von unzulässigen Brennstoffen führt zu einem erhöhten
Reinigungsaufwand und durch die Bildung von aggressiven Ablagerungen und
Schwitzwasser zur Beschädigung des Kessels und in weiterer Folge zum Verlust
der Garantie! Darüber hinaus kann die Verwendung nicht normgerechter
Brennstoffe zu schwerwiegenden Störungen der Verbrennung führen!
Beim Betreiben des Kessels gilt daher:
r Nur zulässige Brennstoffe verwenden
HINWEIS
Austritt von Kondenswasser während der ersten Aufheizphase stellt keine
Funktionsstörung dar.
r Tipp: Eventuell Putztücher zurecht legen!
HINWEIS! Alle erforderlichen Schritte für die Erstinbetriebnahme siehe
Bedienungsanleitung der Kesselregelung!
M2440223_de | Montageanleitung Pellets-Brennwertkessel PE1e Pellet 45-60 (ESP)

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