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Die Pflichten Des Betreibers; Die Sicherheit Der Maschine - Flott TB 10 Eco Plus Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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2.1.2

Die Pflichten des Betreibers

Der Betreiber hat insbesondere gegenüber seinem Personal eine Reihe von Pflichten,
die er berücksichtigen muss.
Der Betreiber ist verpflichtet
2.1.3

Die Sicherheit der Maschine

Beachten Sie bei allen Arbeiten an und mit der Maschine:
Betreiben Sie die Maschine nur in einwandfreiem Zustand. Dazu gehört, dass alle Si-
cherheitseinrichtungen der Maschine vorhanden und funktionsfähig sind. Bei Funkti-
onsstörungen oder Fehlern müssen Sie die Maschine sofort außer Betrieb setzen und
den zuständigen Verantwortlichen des Betreibers über diesen Zustand informieren.
Sie dürfen die Maschine erst wieder in Betrieb nehmen, nachdem die einwandfreie
Funktion der Maschine wiederhergestellt wurde.
Die Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht demontiert oder außer Betrieb gesetzt wer-
den. Müssen Sie die Sicherheitseinrichtungen dennoch demon-tieren, z.B. bei War-
tungs- oder Instandsetzungsarbeiten, dann müssen Sie diese sofort nach Ende der Ar-
beiten wieder montieren. Überprüfen Sie alle Sicherheitseinrichtungen auf ihre ein-
wandfreie Funktion, bevor Sie die Maschine betreiben.
Hinweis
Veränderungen, An- und Umbauten der Maschine, die die Sicherheit beeinträchtigen,
sind grundsätzlich verboten. Sie bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Arnz
FLOTT GmbH Werkzeugmaschinen.
Verwenden Sie nur Original-Ersatzteile, wenn Sie Bauteile der Maschine austauschen
müssen. Nur mit Original-Ersatzteilen bleiben Funktion und Sicherheit der Maschine
erhalten.
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die Betriebsanleitung um Anweisungen zu ergänzen, die nationale Vorschriften zur
Unfallverhütung und zum Umweltschutz beinhalten,
das Personal gegebenenfalls mit allen relevanten Vorschriften, Hinweisen und Ge-
setzen vertraut zu machen,
zu kontrollieren, dass alle relevanten Vorschriften, Hinweise und Gesetze einge-
halten werden,
das Personal in die Bedienung an und mit der Maschine unterweisen zu lassen,
die Zuständigkeiten bei Bedienung, Wartung und Instandsetzen der Maschine ein-
deutig festzulegen,
zu kontrollieren, ob die festgelegten Zuständigkeiten eingehalten werden,
regelmäßig zu kontrollieren, ob sein Personal die Maschine sicherheits- und gefah-
renbewusst gemäß der Betriebsanleitung bedient und
sicher zu stellen, dass das Personal die Betriebsanleitung, und hier besonders das
Kapitel Sicherheitshinweise, gelesen und verstanden hat. Gegebenenfalls kann der
Betreiber der Maschine sich dies schriftlich vom Personal bestätigen lassen.
die jeweils geltenden Vorschriften
die zutreffenden berufsgenossenschaftlichen Regelwerke (DGUV)
die einschlägigen Bestimmungen und geltenden Umweltschutzgesetze
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