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Die Pflichten Des Betreibers; Die Sicherheit Der Maschine - Flott Plus-Serie Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitshinweise
2.1.2

Die Pflichten des Betreibers

Der Betreiber hat insbesondere gegenüber seinem Personal eine Reihe von
Pflichten, die er berücksichtigen muss.
Der Betreiber ist verpflichtet
2.1.3

Die Sicherheit der Maschine

Beachten Sie bei allen Arbeiten an und mit der Maschine:
Betreiben Sie die Maschine nur in einwandfreiem Zustand. Dazu gehört, dass
alle Sicherheitseinrichtungen der Maschine vorhanden und funktionsfähig
sind. Bei Funktionsstörungen oder Fehlern müssen Sie die Maschine sofort
außer Betrieb setzen und den zuständigen Verantwortlichen des Betreibers
über diesen Zustand informieren.
Sie dürfen die Maschine erst wieder in Betrieb nehmen, nachdem die ein-
wandfreie Funktion der Maschine wiederhergestellt wurde.
Die Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht demontiert oder außer Betrieb ge-
setzt werden. Müssen Sie die Sicherheitseinrichtungen dennoch demontieren,
z.B. bei Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten, dann müssen Sie diese so-
fort nach Ende der Arbeiten wieder montieren. Überprüfen Sie alle Sicher-
heitseinrichtungen auf ihre einwandfreie Funktion, bevor Sie die Maschine be-
treiben.
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die Betriebsanleitung um Anweisungen zu ergänzen, die nationale Vor-
schriften zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz beinhalten,
das Personal gegebenenfalls mit allen relevanten Vorschriften, Hinweisen
und Gesetzen vertraut zu machen,
zu kontrollieren, dass alle relevanten Vorschriften, Hinweise und Gesetze
eingehalten werden,
das Personal in die Bedienung an und mit der Maschine unterweisen zu
lassen,
die Zuständigkeiten bei Bedienung, Wartung und Instandsetzen der Ma-
schine eindeutig festzulegen,
zu kontrollieren, ob die festgelegten Zuständigkeiten eingehalten werden,
regelmäßig zu kontrollieren, ob sein Personal die Maschine sicherheits-
und gefahrenbewusst gemäß der Betriebsanleitung bedient und
sicher zu stellen, dass das Personal die Betriebsanleitung, und hier beson-
ders das Kapitel Sicherheitshinweise, gelesen und verstanden hat. Gegebe-
nenfalls kann der Betreiber der Maschine sich dies schriftlich vom Perso-
nal bestätigen lassen.
die jeweils geltenden Vorschriften
die zutreffenden berufsgenossenschaftlichen Regelwerke (DGUV)
die einschlägigen Bestimmungen und geltenden Umweltschutzgesetze
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