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MOTOR ANLASSEN, ABSTELLEN: Fahrzeug mit Schlüssel (1/2)

Motorstart

Zum Anlassen:
Bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe: Stel-
len Sie den Wahlhebel in Position P.
Die Zündung niemals aus-
schalten, bevor das Fahrzeug
steht; Bei abgestelltem Motor
sind Bremskraftunterstützung,
Lenkkraftunterstützung usw. sowie die
passiven Sicherheitsvorrichtungen wie
airbags und Gurtstraffer ohne Funktion.
2.4
Modelle mit Benzinmotor
– Betätigen Sie den Anlasser, ohne Gas zu
geben;
– lassen Sie den Zündschlüssel los, sobald
der Motor angesprungen ist.
É
Modelle mit Dieselmotor
– Drehen Sie den Zündschlüssel in die Po-
sition „ON" 2, und halten Sie ihn in dieser
Position, bis die Vorglüh-Kontrolllampe
erlischt;
– drehen Sie den Schlüssel in die Startpo-
sition „START" 3, ohne das Gaspedal
zu treten;
– Lassen Sie den Zündschlüssel los,
sobald der Motor angesprungen ist.
Spezieller Hinweis: Beim Anlassen des
Motors bei sehr niedriger Außentemperatur
(unter -10 °C): Halten Sie das Kupplungs-
pedal getreten, bis der Motor angesprungen
ist.
Abstellen des Motors
Lassen Sie den Motor in den Leerlauf zu-
rückkommen, und drehen Sie den Schlüssel
in die Position „LOCK" 0.
Starten Sie niemals Ihr Fahr-
zeug im Freilauf in einer Stei-
gung. Es besteht die Gefahr
der Deaktivierung der Servo-
lenkung. Unfallgefahr!
Hinweis: Bei Fahrzeugen mit Schaltge-
triebe wird im Falle eines Motorstillstands
die Meldung „Entkuppeln" an der Instrumen-
tentafel angezeigt. Drücken Sie das Kupp-
lungspedal vollständig durch, um den Motor
neu zu starten.
Verantwortung des Fahrers
beim Parken oder Halten
Verlassen Sie niemals Ihr Fahr-
zeug (auch nicht für kurze Zeit),
so lange sich ein Kind, ein körperlich
oder geistig beeinträchtigter Erwachse-
ner oder ein Tier im Fahrzeug befinden.
Diese könnten den Motor starten und
Funktionen aktivieren (z. B. die elektri-
schen Fensterheber) oder die Türen ver-
riegeln und somit sich und andere ge-
fährden.
Zudem kann es bei warmer Witterung
und/oder Sonneneinwirkung im Fahr-
gastraum rasch sehr heiß werden.
LEBENSGEFAHR BZW. GEFAHR
SCHWERER VERLETZUNGEN.

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