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Richtlinien Für Softwareprodukte - Datalogic Gryphon GD4500 Kurzanleitung

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ausschließlich zuständig, mit der Ausnahme, dass Datalogic das Recht hat,
nach eigenem Ermessen Verfahren vor den Gerichten eines anderen
Staates, Landes oder Gebiets einzuleiten, in dem der Endnutzer seinen
Wohnsitz hat oder in dem sich eines der Wirtschaftsgüter des Endnutzers
befindet. Im Falle einer Klage zur Durchsetzung der Bedingungen der
vorliegenden Vereinbarung hat die obsiegende Partei Anspruch auf
angemessene Anwaltskosten, sowohl vor Gericht als auch in der Berufung.
Für Asien-Pazifik-Länder:
Die Gültigkeit, Auslegung und der Aufbau der Vereinbarung unterliegen
den Gesetzen der Republik Singapur und werden in Übereinstimmung mit
diesen ausgelegt. Die Parteien lehnen ausdrücklich die Anwendung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen
Warenkauf ab.
Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertrag ergeben, einschließlich aller Fragen bezüglich seines Bestehens,
seiner Gültigkeit oder Beendigung, werden an ein Schiedsgericht, das vom
Singapore International Arbitration Centre („SIAC") in Übereinstimmung
mit der aktuell gültigen Schiedsordnung des Singapore International
Arbitration Centre („SIAC Rules"), deren Vorschriften durch Verweis in
diese Klausel als aufgenommen gelten, verwiesen und endgültig
entschieden. Der Sitz des Schiedsgerichts ist Singapur.
Die Zahl der Schiedsrichter wird drei betragen, wobei jede an der
Streitigkeit beteiligte Seite berechtigt ist, einen Schiedsrichter zu
ernennen. Die beiden von den Parteien ernannten Schiedsrichter ernennen
einen dritten Schiedsrichter, der den Vorsitz im Verfahren führt.
Unbesetzte Stellen im Amt des Vorsitzenden werden durch den
Präsidenten des SIAC besetzt. Weitere unbesetzte Stellen werden von der
jeweiligen nominierenden Partei besetzt. Das Verfahren wird ab dem
Punkt, ab dem die Stelle unbesetzt war, fortgesetzt. Weigert sich eine der
Parteien, einen Schiedsrichter innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum, an
dem die andere Partei ihn ernennt, zu ernennen, oder ernennt sie aus
anderen Gründen keinen Schiedsrichter, so ist der zuerst ernannte
Schiedsrichter der einzige Schiedsrichter, sofern der Schiedsrichter
ordnungsgemäß und gültig ernannt wurde. Alle Verfahren, einschließlich
aller in solchen Verfahren vorgelegten Dokumente, werden in englischer
Sprache geführt. Die englischsprachige Version dieser Allgemeinen
Bedingungen hat Vorrang vor jeder anderen Sprachversion.
12.4 Anwaltskosten. Im Falle einer Klage zur Durchsetzung der
Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung hat die obsiegende
Partei Anspruch auf angemessene Anwaltskosten, sowohl vor
Gericht als auch in der Berufung.
- ENDE -
Richtlinien für Softwareprodukte
Datalogic behält sich das Recht vor, seine Produkte mit der
neuesten Version der verfügbaren Software/Firmware zu liefern.
Dadurch wird unseren Kunden der neueste Stand der Datalogic-
Softwaretechnologie geboten.
Die einzige Ausnahme von dieser Richtlinie ist, wenn der Käufer
einen unterzeichneten Vertrag mit Datalogic hat, der die
Bedingungen für Software-/Firmware-Änderungen bei an den
Käufer gelieferten Produkten klar definiert.
Um einen Software-Wartungs- und Unterstützungsvertrag
abzuschließen, wenden Sie sich bitte an Ihren Datalogic-
Vertriebsmitarbeiter.
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GRYPHON™ I GD4500

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