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Datalogic Gryphon GD4500 Kurzanleitung Seite 6

Inhaltsverzeichnis

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EULA
Vertragsbestimmungen und andere anwendbare Gesetze geschützt.
Daher muss der Endbenutzer das Datalogic-Produkt wie jedes andere
urheberrechtlich geschützte Material (z.B. ein Buch oder eine
Musikaufnahme) behandeln, mit der Ausnahme, dass der
Endbenutzer
Sicherungszwecke erstellen darf. Die unbefugte Vervielfältigung der
Software stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
1.5
Jede Nutzung der Software außerhalb der hier dargelegten Bedingungen
ist strengstens untersagt und gilt als Verstoß gegen diese Vereinbarung,
der zur sofortigen Beendigung dieser Vereinbarung führt. Im Falle eines
Verstoßes gegen diese Vereinbarung hat Datalogic Anspruch auf alle
verfügbaren Rechtsbehelfe nach Gesetz oder Billigkeit (einschließlich, aber
nicht beschränkt auf die sofortige fristlose Kündigung der Lizenz,
sofortigen Unterlassungsanspruch und Rücknahme aller Datalogic-
Produkte).
1.6
Unbeschadet des Vorstehenden gewährt der Endbenutzer Datalogic
und seinen unabhängigen Buchhaltern oder Beratern das Recht, die
Bücher, Aufzeichnungen und Konten des Endbenutzers während der
normalen Geschäftszeiten des Endbenutzers zu überprüfen, um die
Einhaltung dieser Vereinbarung zu überprüfen. Für den Fall, dass sich
bei einer solchen Prüfung herausstellt, dass diese Vereinbarung nicht
eingehalten wird, ist Datalogic berechtigt, die Vereinbarung
unverzüglich zu kündigen und den Endbenutzer aufzufordern, alle
fälligen (zusätzlichen) Lizenzgebühren und etwaigen weiteren
Schäden unverzüglich zu zahlen.
2. Lizenzgebühr
Die Lizenzgebühren werden vom Endnutzer an Datalogic gemäß den
Bedingungen des jeweiligen Vertrages über den Kauf des Datalogic-
Produkts fällig.
3.Kündigung
Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die Datalogic zur Verfügung
stehen, kann Datalogic diese Vereinbarung kündigen, wenn der Endbenutzer
die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhält. Datalogic kann diese
Vereinbarung kündigen, indem es Ihnen einen Ersatzvertrag für die Software
oder eine ersetzende oder abgeändert Version oder ein Upgrade der Software
anbietet und Ihre weitere Nutzung der Software oder eine derartige
ersetzende, abgeänderte oder aktualisierte Version mit Ihrer Zustimmung zu
diesem Ersatzvertrag bedingt. Darüber hinaus kann jede Partei diese
Vereinbarung jederzeit kündigen. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist die
Kündigung mit einer Mitteilung an die andere Partei wirksam. Für den Fall,
dass dieser Vertrag aus irgendeinem Grund endet, endet die Lizenz des
Endnutzers zur Nutzung der Software unverzüglich, und der Endnutzer muss
die Nutzung der Software unverzüglich einstellen, alle Kopien der Software
und aller ihrer Bestandteile vernichten und auf Anfrage eine eidesstattliche
Erklärung vorlegen, die Ihre Einhaltung des Vorstehenden bestätigt. Die
Bestimmungen der Unterabschnitte 1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 4, 5, 6, 8 und 11 gelten
auch nach Beendigung dieser Vereinbarung.
4. Eingeschränkte Garantie
Datalogic garantiert, dass die Software bei normalem Gebrauch und Betrieb im
Wesentlichen der anwendbaren Datalogic-Produktdokumentation für den darin
angegebenen Zeitraum entspricht, vorausgesetzt, dass die Software mit dem
Datalogic-Produkt verwendet wird. Die gesamte Haftung von Datalogic und das
einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Endbenutzers bei einer Verletzung
der vorgenannten beschränkten Garantie bestehen nach Wahl von Datalogic in
der Bereitstellung einer herunterladbaren Korrektur oder einer Ersatzsoftware.
Datalogic garantiert nicht (i), dass die Software die Anforderungen des
Endbenutzers erfüllt; (ii) dass die Software ohne Unterbrechungen oder
VI
GRYPHON™ I GD4500
eine
Kopie
der
Software
ausschließlich
für

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