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Mit Ausnahme Der Bestimmungen In Dieser Vereinbarung - Datalogic Gryphon GD4500 Kurzanleitung

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fehlerfrei ist; (iii) jegliche Nichtkonformität, die sich aus einer nicht
autorisierten Nutzung und/oder einer unsachgemäßen Installation oder
Reparatur ergibt, die nicht mit der Dokumentation des Datalogic-Produkts
übereinstimmt. Der Endbenutzer stimmt zu, dass das Vorhandensein solcher
Nichtkonformitäten oder Fehler und die Unfähigkeit von Datalogic, diese
Fehler zu beheben, keinen Verstoß gegen diese Vereinbarung darstellen.
MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG WIRD DAS
DATALOGIC-PRODUKT „WIE BESEHEN" BEREITGESTELLT, UND DATALOGIC
GEWÄHRT KEINE GARANTIEN JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
STILLSCHWEIGEND, SCHRIFTLICH ODER MÜNDLICH, IN BEZUG AUF DAS
DATALOGIC-PRODUKT ODER DIE DATALOGIC-SOFTWARE UND LEHNT
INSBESONDERE DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT
UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AB.
5. Haftungsbeschränkung

MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG

KÖNNEN WEDER DATALOGIC NOCH SEINE LIZENZGEBER FÜR ANSPRÜCHE
GEGEN DEN ENDBENUTZER DURCH EINE ANDERE PARTEI HAFTBAR
GEMACHT WERDEN. DIE HAFTUNG VON DATALOGIC FÜR SCHÄDEN, FALLS
VORHANDEN, SEI ES AUFGRUND DES VERTRAGS, UNERLAUBTER
HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), PRODUKTHAFTUNG,
VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG, GARANTIE ODER EINER
ANDEREN GRUNDLAGE, ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN PREIS ODER DIE
GEBÜHR, DIE DER ENDBENUTZER FÜR DAS DATALOGIC-PRODUKT BEZAHLT
HAT. DATALOGIC ODER SEINE LIZENZGEBER SIND UNTER KEINEN
UMSTÄNDEN GEGENÜBER DEM ENDEBNUTZER ODER EINEM DRITTEN FÜR
ENTGANGENEN GEWINN, VERLORENE DATEN, GESCHÄFTS- ODER
DIENSTUNTERBRECHUNG ODER FÜR
EVENTUELL
EXEMPLARISCHE ODER ANDERE ÄHNLICHE SCHÄDEN HAFTBAR, SELBST
WENN DATALOGIC ODER SEINE LIZENZGEBER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT
SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN. DER ENDBENUTZER MUSS ALLE
KLAGEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG INNERHALB VON 12 (ZWÖLF)
MONATEN NACH AUFTRETEN DES KLAGEGRUNDS EINREICHEN.
6. Entschädigung
Soweit gesetzlich zulässig, verpflichtet sich der Endbenutzer, Datalogic,
seine verbundenen Unternehmen und deren jeweilige Geschäftsführer,
Führungskräfte, Angestellten und Vertreter vor und gegen alle Ansprüche,
Klagen,
Prozesse
Verbindlichkeiten,
angemessener Anwaltskosten) zu verteidigen, entschädigen und schadlos
zu halten, die sich aus der Nichteinhaltung der Bedingungen dieser
Vereinbarung durch den Lizenznehmer ergeben, einschließlich, aber nicht
beschränkt auf (1) die mangelnde Übereinstimmung geltender Gesetze
oder Vorschriften mit der Dokumentation der Datalogic-Produkte, (2) die
unbefugte Nutzung oder Offenlegung der Software und (3) die Nutzung der
Software in Kombination mit Software, Hardware, Systemen oder anderen
nicht von Datalogic bereitgestellten Elementen.
7. Unterstützung
Der Endbenutzer kann von Datalogic Unterstützung für die Software zu den
zum Zeitpunkt der Anforderung der Unterstützung geltenden Standard-
Unterstützungsgebühren und Standard-Unterstützungsbedingungen von
Datalogic anfordern.
8. Eingeschränkte Rechte der Regierung; Internationale Nutzung
8.1
Die Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung der Software durch
die
US-Regierung
Computersoftware, die privat finanziert wurde, wie in den U.S.
AUFTRETENDE,
oder
Schäden,
ANDERE
INDIREKTE,
Verfahren
sowie
Kosten
und
unterliegt
den
SPEZIELLE, FOLGE-,
ZUFÄLLIGE,
sämtliche
Auslagen
(einschließlich
Beschränkungen
KURZANLEITUNG
EULA
STRAFBARE,
Verluste,
für
VII

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