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Datalogic Gryphon GD4500 Kurzanleitung Seite 9

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11. Mitteilungen
Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich oder
genehmigt sind, müssen schriftlich erfolgen und sind nach Erhalt mit
Empfangsnachweis wirksam. Mitteilungen an Datalogic sind an Datalogic IP
Tech S.r.l., Legal & IP Department, Via San Vitalino 13, 40012 Calderara di
Reno (Bologna), Italien, oder an eine andere von Datalogic schriftlich
angegebene Adresse zu richten.
12. Allgemeine Bestimmungen.
12.1 Vollständige Vereinbarung; Änderung. Das vorliegende Dokument
enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über die
Nutzung der Datalogic-Produkte und die Lizenzierung der Software
und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen schriftlichen oder
mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien über die
Nutzung der Datalogic-Produkte und die Lizenzierung der Software.
D vorliegende Vereinbarung darf nur durch ein von Datalogic
unterzeichnetes schriftliches Dokument geändert, ergänzt oder
modifiziert werden.
12.2 Verzichtserklärung. Das Versäumnis einer Partei, eine der
Bedingungen dieser Vereinbarung einzuhalten, steht der späteren
Einhaltung dieser Bedingungen durch die Partei nicht entgegen.
12.3 Geltendes Recht; Gerichtsstand: Der Endbenutzer stimmt der
Anwendung der Gesetze des Landes zu, in dem der Endbenutzer die
Lizenz zur Regelung, Auslegung und Durchsetzung aller Rechte,
Pflichten und Verpflichtungen des Endbenutzers und jener von
Datalogic, die sich aus dem Gegenstand dieser Vereinbarung ergeben
oder sich in irgendeiner Weise darauf beziehen, ohne Rücksicht auf
Konflikte mit gesetzlichen Bestimmungen, erhalten hat. Das
Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen den Gerichten des
Landes, in dem der Endbenutzer die Lizenz erworben hat. Für Lizenzen, die
vom Lizenznehmer vergeben werden, der in den unten genannten Ländern
tätig ist, gelten die folgenden Bedingungen.
Für Nord- und Südamerika:
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates
Oregon. Die vorliegende Vereinbarung und die Rechte der Parteien aus
dieser Vereinbarung unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates
Oregon und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne
Rücksicht auf die Vorschriften zur Regelung von Gesetzeskonflikten. Die
Staats- oder Bundesgerichte des US-Bundesstaates Oregon, die sich
entweder in den Bezirken Multnomah oder Lane befinden, sind für alle
Angelegenheiten
ausschließlich zuständig, mit der Ausnahme, dass Datalogic das Recht hat,
nach eigenem Ermessen Verfahren vor den Gerichten eines anderen
Staates, Landes oder Gebiets einzuleiten, in dem der Endnutzer seinen
Wohnsitz hat oder in dem sich eines der Wirtschaftsgüter des Endnutzers
befindet. Im Falle einer Klage zur Durchsetzung der Bedingungen der
vorliegenden Vereinbarung hat die obsiegende Partei Anspruch auf
angemessene Anwaltskosten, sowohl vor Gericht als auch in der Berufung.
Für Europa, den Mittleren Osten und Afrika:
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Italiens. Die vorliegende
Vereinbarung und die Rechte der Parteien aus dieser Vereinbarung
unterliegen den Gesetzen Italiens und werden in Übereinstimmung mit
diesen ausgelegt, ohne Rücksicht auf die Vorschriften zur Regelung von
Gesetzeskonflikten. Das italienische Gericht von Bologna ist für alle
Angelegenheiten
im
Zusammenhang
im
Zusammenhang
mit
dieser
mit
dieser
KURZANLEITUNG
EULA
Vereinbarung
Vereinbarung
IX

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