Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Informationen Zur Entsorgung - Electrolux Create 3 E3SB1-4ST Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Verfügbare Sprachen
  • DE

Verfügbare Sprachen

  • DEUTSCH, seite 36
- durch Gäste in Hotels, Motels und anderen wohnungsähnlichen Räumlichkeiten.
- in Bed-and-Breakfast-Umgebungen.
Lassen Sie den Mixer bei starker Beladung (maximaler Kapazität) nicht länger als 2 Minuten laufen.
Mindestens 10 Minuten abkühlen lassen, bevor Sie fortfahren.
Überschreiten Sie nicht die maximale Füllmenge, die auf dem Behälter angegeben ist.
Der Glasbehälter und die Mitnehmflasche eignen sich nicht zum Mischen heißer
Flüssigkeiten (max. 60°C).
Der Zerkleinerer ist nicht geeignet, um nasse oder heiße Zutaten (max. 60°C) zu mischen.
Betreiben Sie das Gerät nie ohne Deckel.
Tauchen Sie das Gerätegehäuse, das Kabel oder den Netzstecker nicht in Wasser oder andere
Flüssigkeiten.
Verwenden Sie dieses Gerät nicht zum Umrühren von Farben.
Es besteht gegebenenfalls Explosionsgefahr.
Lassen Sie das Kabel nicht heiße Oberflächen berühren oder darüber hängen.
Verwenden Sie nur für dieses Gerät empfohlene Zubehör- oder Ersatzteile.
Der Zerkleinerer ist zum Zerkleinern von harten Zutaten wie Nüssen, Kaf feebohnen und getrocknetem
Chili gedacht.
Der Glasbehälter und die Mitnehmflasche dürfen nicht zum Mischen oder Zerkleinern harter und
trockener Substanzen, mit Ausnahme von Eiswürfeln oder gefrorenem Obst, verwendet werden.
Halten Sie während des Betriebs Hände und Utensilien vom Gerät fern, um schwere Verletzungen
oder Schäden am Gerät zu vermeiden.
Bewahren Sie die Flasche mit dem Inhalt bis zum Verzehr gekühlt auf, es sei denn, ihr Inhalt wird
sofort verzehrt.
Der Inhalt kann bis zu drei Tage in der Flasche aufbewahrt werden.
Flüssigkeiten dürfen nicht in der Flasche erhitzt werden. Verwenden Sie die Flasche niemals in
Verbindung mit jeglicher Art von Kochern.

INFORMATIONEN ZUR ENTSORGUNG

Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern
gekennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt
und zurückgenommen werden, es darf also nicht in den Hausmüll gegeben werden.
Das Gerät kann z. B. bei einer kommunalen Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber
(siehe zu deren Rücknahmepflichten unten) abgegeben werden. Das gilt auch für alle Bauteile,
Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müssen alle Altbatterien und Altakkumulatoren vom
Altgerät getrennt werden, die nicht vom Altgerät umschlossen sind.
Das gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können.
Der Endnutzer ist zudem selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf dem
Altgerät zu löschen.
Ihre Pflichten als Endnutzer
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind.
Entsorgen Sie solche Materialien, insbesondere Verpackungen, nicht im Hausmüll sondern über die
bereitgestellten Recyclingbehälter oder die entsprechenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt- und Gesundheitsschutz auch elektrische und elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber in Deutschland
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder sonst
geschäftlich an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Geräts ein Altgerät des
Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät
erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen.
Das gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m²,
die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem
Markt bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte,
die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind (kleine Elektrogeräte), im Einzelhandelsgeschäft
oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf in diesem
Fall nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft, kann aber auf drei Altgeräte pro
Geräteart beschränkt werden. Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn das neue Elektro-
oder Elektronikgerät dorthin geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes für den
Endnutzer kostenlos. Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den Vertrieb unter Verwendung von
HR
CZ
DK
EN
EE
FI
FR
DE
HU
IT
LV
LT
NO
PL
RO
RU
RS
SK
SI
SE
TR
UA

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Create 4 e4cb1-6stCreate 4 e4sb1-4st

Inhaltsverzeichnis