Außerbetriebnahme
11 Außerbetriebnahme
Die in diesem Kapitel beschriebenen Arbeiten dürfen nur von Fachpersonal durchgeführt
werden, das der jeweiligen Aufgabe entsprechend qualifiziert ist.
GEFAHR
!
Lebensgefahr durch elektrischen Schlag!
Î Arbeiten nur durch eine ausgebildete Fachkraft ausführen.
Î Vor dem Abklemmen der spannungsführenden Leitungen Versorgungsspannung abschal-
ten und gegen Wiedereinschalten sichern.
Î Versorgungsspannung abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern.
EB 5655
11-1