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Schleppfahrt - Jeanneau SUN ODYSSEY 519 Benutzerhandbuch

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16.3.2 Schleppfahrt

Verantwortlichkeit des Eigners: Bei der Befestigung einer Schleppleine an Bord hat der Eigner
die dazu erforderlichen Maßnahmen zu beachten.
Positionierung der Befestigungspunkte
A. Festmachklampen (entsprechen den Anschlagpunkten für die Sorgleinen).
B. Schleppfahrt:
- vorne, um abgeschleppt werden zu können
- hinten, um abschleppen zu können
- Die Bruchlast der Leinen/Ketten darf generell nicht mehr als 80 % der
Bruchlast der Befestigungspunkte betragen.
- Das schleppende bzw. geschleppte Fahrzeug muss stets langsam fahren.
Beim Schleppen nie die Verdrängungsfahrt-Geschwindigkeit überschreiten.
- Besondere Vorsicht ist beim Zuwerfen/Auffangen von Schleppleinen
geboten (können sich im Propeller verfangen).
- Eine Schleppleine muss stets so angeschlagen werden, dass sie unter Last
losgemacht werden kann.
- Nie versuchen, das Boot mit einem Bootshaken, mit dem Fuß oder der Hand
bzw. anderen Körperteilen zu stoppen.
189918 RCD-2
Index A
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