Sicherheitshinweise
2.4 Generelle Warnhinweise
Hinweise zum Betrieb der Kupplung in explosionsgefährdeten Bereichen
• Setzen Sie bei Untertageeinsatz in explosionsgefährdeten Bereichen die Kupplung nur
• Erden Sie die Maschinen, die durch die Kupplung verbunden werden, mit einem Ableit-
• Wenn Sie eine lackierte Kupplung in explosionsgefährdeten Bereichen einsetzen, be-
2.4
Generelle Warnhinweise
Gefahr durch Bersten der Kupplung
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung kann die Kupplung bersten. Durch umherflie-
gende Bruchstücke besteht Lebensgefahr. In explosionsgefährdeten Bereichen kann das
Bersten der Kupplung zur Explosion führen.
•
Explosionsgefahr durch Verwendung von Kupplungsteilen ohne Ex-Kennzeichnung
Kupplungsteile ohne Ex-Kennzeichnung sind für die Verwendung in explosionsgefährdeten
Bereichen nicht zugelassen. Diese Kupplungsteile können während des Betriebs zur Ex-
plosion führen.
•
Gefahr
Verletzungsgefahr durch die Verwendung ungeeigneter und/oder beschädigter Komponen-
ten. In explosionsgefährdeten Bereichen kann die Verwendung ungeeigneter und/oder be-
schädigter Komponenten zur Explosion führen.
•
Explosionsgefahr
Unsachgemäßer Betrieb der Kupplung in explosionsgefährdeten Bereichen kann zur Ex-
plosion führen.
•
22
an Antriebsmotoren ein, die beim Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre abge-
schaltet werden können.
widerstand von weniger als 10
achten Sie die Anforderungen an die Leitfähigkeit der Lackierung sowie die Begrenzung
der Schichtdicke der aufgebrachten Lackierung gemäß EN 80079‑36. Bei Lackierung mit
einer Schichtdicke geringer als 200 μm ist keine elektrostatische Aufladung zu erwarten
Verwenden Sie die Kupplung bestimmungsgemäß.
Verwenden Sie in explosionsgefährdeten Bereichen nur Kupplungen mit Ex-Kenn-
zeichnung.
Beachten Sie die Angaben zu den Einsatzbedingungen.
Beachten Sie die Hinweise zum Betrieb der Kupplung in explosionsgefährdeten Berei-
chen.
Ausgabe 09/2022
6
Ω.
2.4 Generelle Warnhinweise
GEFAHR
GEFAHR
GEFAHR
GEFAHR
M8704-01de