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Betriebshinweise Und Dimensionierungsanforderungen An Die Luft- Und Abgasführung; Anforderungen An Den Aufstellraum Bei Nennwärmeleistung >100 Kw Bei Raumluftabhängigem Betrieb; Anforderungen An Den Aufstellraum Bei Nennwärmeleistung >100 Kw Bei Raumluftunabhängigem Betrieb; Prüf- Und Reinigungsöffnungen - Buderus Logano plus KB472-350 Hinweise Zur Abgasführung

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Inhaltsverzeichnis

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in einem metallenen Schutzrohr verlegt werden (mechanischer
Schutz).
• Wenn durch die Rohrleitungen für die Verbrennungsluftzufuhr- und
Abgasabführung im Gebäude Geschosse überbrückt werden, müs-
sen die Rohrleitungen außerhalb des Aufstellraumes in einem
Schacht mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minu-
ten und bei Wohngebäuden geringer Höhe von mindestens 30 Minu-
ten geführt werden.
Gilt nur für Deutschland:
• In Gebäuden der Klasse 1 und 2 mit nur einer Wohneinheit ist für den
Schacht keine Brandschutzklasse erforderlich.
Bei der Anordnung der Brandschutzklasse sind die entsprechenden je-
weiligen nationalen und regionalen Vorschriften, Verordnungen und
Richtlinien einzuhalten.
4.3
Betriebshinweise und Dimensionierungsanforderun-
gen an die Luft- und Abgasführung
In Abhängigkeit der Dimensionierung nach EN13384 bzw. nach den An-
gaben in dieser Unterlage kann es in der Abgasanlage zu Überdruck kom-
men. Bei der Baureihe Logano plus KB472 kann Überdruck in der
Abgasleitung entstehen.
Wenn die Abgasanlage durch benutzte Räume führt, muss sie auf der ge-
samten Länge als hinterlüftetes System in einem Schacht verlegt wer-
den. Der Schacht muss den jeweiligen nationalen und regionalen
Bedingungen der Feuerungsverordnung bzw. den länderspezifischen,
technischen Regeln entsprechen.
4.3.1
Anforderungen an den Aufstellraum bei Nennwärmeleis-
tung >100 kW bei raumluftabhängigem Betrieb
Für Gasfeuerstätten mit einer Gesamt Nennwärmeleistung über 100 kW
ist ein besonderer Aufstellraum erforderlich (siehe auch örtliche Vor-
schriften für Deutschland, TRGI 2018). Die jeweiligen Landesfeuerungs-
verordnungen sind zu beachten. Im Aufstellraum müssen zwei ins Freie
führende Verbrennungsluftöffnung vorhanden sein, deren Querschnitt
2
2
150 cm
zuzüglich 2 cm
für jedes über 50 kW Gesamt-Nennwärmeleis-
tung hinausgehende Kilowatt beträgt.
Der Aufstellraum muss bei raumluftabhängigem Betrieb folgende Anfor-
derungen erfüllen:
• Der Aufstellraum darf nicht für andere Zwecke genutzt werden, außer
– für die Einführung von Hausanschlüssen, einschließlich der
Absperr-, Regel- und Messeinrichtungen,
– für die Aufstellung von Feuerstätten für flüssige Brennstoffe, Wär-
mepumpen, Blockheizkraftwerken oder ortsfesten Verbren-
nungsmotoren,
– für die Lagerung von Brennstoffen.
• Im Aufstellraum dürfen keine Öffnungen zu anderen Räumen, außer
Öffnungen für Türen sein.
• Die Türen des Aufstellraums müssen dicht und selbstschließend sein.
• Der Aufstellraum muss gelüftet werden können.
Über 100 kW sind für Abgassysteme in Überdruck (z. B.: B
zusätzliche Belüftungsanforderungen (siehe auch örtliche Vorschrif-
ten für Deutschland, TRGI 2018) zu beachten. In diesem Fall sind
eine obere und untere Belüftungsöffnung an der gleichen Wand für
den Aufstellraum erforderlich. Pro Öffnung kommen über 100 kW
2
noch je 1 cm
/kW hinzu. So sind für eine 300 kW-Anlage 2 Belüf-
tungsöffnungen von je 350 cm
die Belüftung des Aufstellraums sind also weitergehend als die Anfor-
derungen an die Verbrennungsluftversorgung. Obere und untere Lüf-
tungsöffnung sollten einen möglichst großen Höhenabstand haben.
Diese Öffnungen können auf die Verbrennungsluftversorgung ange-
rechnet werden.
Logano plus – 6721827733 (2022/08)
, B
23P
2
notwendig. Die Anforderungen an
Außerhalb des Aufstellraums ist ein Notschalter zu installieren (siehe
auch örtliche Vorschriften für Deutschland, TRGI 2018) . Die Brenner
der Wärmeerzeuger müssen durch diesen Notschalter jeder Zeit ab-
schaltbar sein.
Kesselgröße [kW] Fläche pro Öffnung [cm
350
400
500
2 x 350
2 x 400
2 x 500
Tab. 3
Verbrennungsluftöffnungen bei raumluftabhängigem Betrieb
4.3.2
Anforderungen an den Aufstellraum bei Nennwärmeleis-
tung >100 kW bei raumluftunabhängigem Betrieb
Für Gas-Feuerstätten mit einer Gesamt-Nennwärmeleistung über 100
kW ist ein besonderer Aufstellraum erforderlich (siehe auch örtliche Vor-
schriften für Deutschland, TRGI 2018). Die jeweiligen Landesfeuerungs-
verordnungen sind zu beachten.
Der Aufstellraum muss bei raumluftunabhängigem Betrieb folgende An-
forderungen erfüllen:
• Der Aufstellraum darf nicht für andere Zwecke genutzt werden, außer
– für die Einführung von Hausanschlüssen, einschließlich der
Absperr-, Regel- und Messeinrichtungen,
– für die Aufstellung von Feuerstätten für flüssige Brennstoffe, Wär-
mepumpen, Blockheizkraftwerken oder ortsfesten Verbren-
nungsmotoren,
– für die Lagerung von Brennstoffen.
• Im Aufstellraum dürfen keine Öffnungen zu anderen Räumen, außer
Öffnungen für Türen sein.
• Die Türen des Aufstellraums müssen dicht und selbstschließend sein.
• Der Aufstellraum muss gelüftet werden können. Das setzt voraus,
dass z. B. ein Fenster oder eine Tür nach draußen geöffnet werden
kann.
Außerhalb des Aufstellraums ist ein Notschalter zu installieren (siehe
auch örtliche Vorschriften für Deutschland, TRGI 2018). Die Brenner
der Wärmeerzeuger müssen durch diesen Notschalter jeder Zeit ab-
schaltbar sein.
Kesselgröße [kW] Fläche pro Öffnung [cm
350
400
500
2 x 350
2 x 400
2 x 500
Tab. 4
Verbrennungsluftöffnungen bei raumluftunabhängigem Betrieb
4.4
Prüf- und Reinigungsöffnungen
)
53P
Abgasanlagen müssen leicht und sicher auf ihren freien Querschnitt hin
zu überprüfen und gegebenenfalls zu reinigen sein. Hierzu sind Prüföff-
nungen einzuplanen.
Bei der Anordnung der Prüf- und Reinigungsöffnungen sind die entspre-
chenden jeweiligen nationalen und regionalen Vorschriften, Verordnun-
gen und Richtlinien einzuhalten.
Hierzu empfehlen wir eine Rücksprache mit dem zuständigen Bezirks-
schornsteinfeger (BSM).
▶ Geltende nationale und regionale Vorschriften, technische Regeln
und Richtlinien beachten.
Montagehinweise
Verbrennungsluftöffnungen
2
]
Anzahl Öffnungen [n]
400
450
550
750
850
1050
Verbrennungsluftöffnungen
2
]
Anzahl Öffnungen [n]
400
450
550
750
850
1050
4
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2
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5

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