Bild 24 Wirksame Höhe der Abgasleitung, ohne Schacht, Fassadensys-
tem, Variante 4
[1)] Kapitel 4
[2)] Kapitel 4.8.5
[3)] Stütze/Befestigung
Raumluftunabhängige Abgasführung nach C
Kesselvariante
Kesselgröße [kW]
Einzelkessel
1) Berechnungsgrundlage: Gesamtlänge des Verbindungsstücks ≤ 2,5 m; wirksame Höhe der Verbindungsleitung ≤ 1,5 m; 2 x 87°-Bogen. Die Angabe der Länge berücksichtigt
den Stützbogen; bei längeren Verbindungsstücken bis 5 m reduziert sich pro zusätzlichem 1-m-Verbindungsstück die Länge des zulässigen Abgasrohres um 1,5 m.
2) Berechnungsgrundlage des Zuluftanschlusses: 2 × 90° Bogen und 2 m Länge, ausgeführt mit glatten PP-Rohren mit dem Durchmesser des Zuluftanschlusses. Bei längeren
Zuluftrohren reduziert sich die zulässige Abgasrohrlänge um 1,5 m pro 1 m zusätzlicher Länge des Zuluftanschlusses. Die maximale gestreckte Länge des Zuluftanschlusses
beträgt 6 m.
3) Einzelkessel: Bei Bedarf mit konischem Übergangsstück direkt am Abgasanschluss des Kessels.
Tab. 30 Nennweite und maximal zulässige wirksame Höhe L von Abgasleitungen gemäß den Anforderungen nach DIN EN 13381-1