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MOBILITÄT
Fahreigenschaften mit beschädigten
Reifen
Bei der Fahrt mit beschädigtem Reifen verän‐
dern sich Fahreigenschaften und können z. B. zu
folgenden Situationen führen:
Schnelleres Ausbrechen des Fahrzeugs.
Verlängerter Bremsweg.
Geändertes Eigenlenkverhalten.
Fahrweise anpassen. Abruptes Lenken oder
Fahren über Hindernisse, z. B. Bordsteine oder
Schlaglöcher, vermeiden.
Endgültiger Ausfall des Reifens
Vibrationen oder laute Geräusche während der
Fahrt können den endgültigen Ausfall des Rei‐
fens ankündigen.
Geschwindigkeit reduzieren und anhalten. Rei‐
fenteile können sich lösen, was zu einem Unfall
führen kann.
Nicht weiterfahren, sondern mit einem Service
Partner des Herstellers oder einem anderen qua‐
lifizierten Service Partner oder einer Fachwerk‐
statt in Verbindung setzen.
Grenzen des Systems
In folgenden Situationen könnte das System ver‐
zögert oder falsch arbeiten:
Ein natürlicher, gleichmäßiger Reifenfüll‐
druckverlust in allen vier Reifen wird nicht er‐
kannt. Daher den Reifenfülldruck regelmäßig
überprüfen.
Gravierende plötzliche Reifenschäden durch
äußere Einwirkungen können nicht angekün‐
digt werden.
Das System wurde nicht initialisiert.
Fahrt auf verschneiter oder rutschiger Fahr‐
bahn.
Sportliche Fahrweise: Schlupf auf den An‐
triebsrädern, hohe Querbeschleunigung.
Fahren mit Schneeketten.
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Räder und Reifen
Online Version für Sach-Nr. 01405A04082 - II/20

Radwechsel

Allgemein
Bei Bereifung mit Notlaufeigenschaften oder
Verwendung eines Reifenpannensets ist ein so‐
fortiger Radwechsel bei Reifenfülldruckverlust im
Pannenfall nicht immer erforderlich.
Bei Bedarf gibt es passendes Werkzeug für den
Radwechsel als Zubehör bei einem Service Part‐
ner des Herstellers, einem anderen qualifizierten
Service Partner oder einer Fachwerkstatt.
Sicherheitshinweise
GEFAHR
Der Wagenheber ist nur zum kurzzeitigen An‐
heben des Fahrzeugs beim Radwechsel vorge‐
sehen. Auch bei Beachtung der Sicherheits‐
maßnahmen besteht die Gefahr, dass durch
das Umkippen des Wagenhebers das angeho‐
bene Fahrzeug herunterfällt. Es besteht Verlet‐
zungsgefahr oder Lebensgefahr. Wenn das
Fahrzeug mit dem Wagenheber angehoben ist,
nicht unter das Fahrzeug legen und nicht den
Motor starten.
GEFAHR
Bei Verwendung von Unterlagen, z. B. Holz‐
klötze o. Ä., unter dem Wagenheber kann die‐
ser seine Tragfähigkeit aufgrund der einge‐
schränkten Höhe nicht erreichen. Die
Tragfähigkeit der Holzklötze kann überschritten
werden und das Fahrzeug kann kippen. Es be‐
steht Verletzungsgefahr oder Lebensgefahr.
Keine Unterlagen unter den Wagenheber le‐
gen.

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