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Datenspeicherung - BMW 3er TOURING 2020 Betriebsanleitung

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Die Log-Daten können in Ausnahmefällen aus
dem Fahrzeugspeicher ausgelesen werden. Das
Auslesen der Log-Daten erfolgt in der Regel nur
mit Gerichtsbeschluss und ist nur möglich, wenn
die entsprechenden Geräte direkt am Fahrzeug
angeschlossen werden.
Automatischer Notruf
Das System ist so konzipiert, dass bei einem Un‐
fall entsprechender Schwere, der durch Senso‐
ren im Fahrzeug erkannt wird, automatisch ein
Notruf ausgelöst wird.
Gesendete Informationen
Bei einem Notruf durch das Intelligente Notruf‐
system werden die gleichen Informationen an die
beauftragte Notrufzentrale weitergeleitet, wie
beim gesetzlichen Notrufsystem eCall an die öf‐
fentliche Rettungsleitstelle.
Darüber hinaus werden durch das Intelligente
Notrufsystem folgende zusätzliche Informationen
an eine vom Fahrzeughersteller beauftragte Not‐
rufzentrale gesendet und ggf. an die öffentliche
Rettungsleitstelle weitergeleitet:
Unfalldaten, z. B. die von den Fahrzeugsen‐
soren erkannte Aufprallrichtung, um die Ein‐
satzplanung der Rettungskräfte zu erleich‐
tern.
Kontaktdaten, wie z. B. die Telefonnummer
der verbauten SIM-Karte und die Telefon‐
nummer des Fahrers, falls sie verfügbar ist,
um bei Bedarf schnellen Kontakt mit den Un‐
fallbeteiligten zu ermöglichen.

Datenspeicherung

Die Daten zu einem ausgelösten Notruf werden
im Fahrzeug gespeichert. Die Daten beinhalten
Informationen zum Notruf, z. B. Ort und Zeit des
Notrufs.
Die Tonaufnahmen des Notrufgesprächs werden
bei der Notrufzentrale gespeichert.
Die Tonaufnahmen des Kunden werden für
24 Stunden gespeichert, falls Details des Notrufs
analysiert werden müssen. Danach werden die
Online Version für Sach-Nr. 01405A04082 - II/20
Hinweise
Tonaufnahmen gelöscht. Die Tonaufnahmen
des Mitarbeiters der Notrufzentrale werden zum
Zweck der Qualitätssicherung 24 Stunden ge‐
speichert.
Auskunft zu personenbezogenen
Daten
Die im Rahmen des Intelligenten Notrufs verar‐
beiteten Daten werden ausschließlich zur Erbrin‐
gung des Notrufs verarbeitet. Der Hersteller des
Fahrzeugs erteilt im Rahmen der gesetzlichen
Pflicht eine Auskunft über die von ihm verarbei‐
teten und ggf. noch gespeicherten Daten.
Gesetzliches Notrufsystem
Der Halter eines Fahrzeugs, das mit einem Intelli‐
genten Notrufsystem und dem gesetzlichen Not‐
ruf eCall ausgerüstet ist, hat das Recht, das bor‐
deigene eCall-System anstelle des Intelligenten
Notrufs zu verwenden.
Die Kontaktstelle für Deaktivierungsanträge ist
ein Service Partner des Herstellers oder ein an‐
derer qualifizierter Service Partner oder eine
Fachwerkstatt.
Zusätzlich zum Intelligenten Notrufsystem ist das
gesetzliche Notrufsystem eCall immer in Bereit‐
schaft. Das gesetzliche Notrufsystem eCall über‐
nimmt den Notruf, falls das Intelligente Notruf‐
system aus technischen Gründen nicht
funktionsfähig sein sollte, z. B. bei nicht Erreich‐
barkeit der durch den Hersteller des Fahrzeugs
beauftragten Notrufzentrale.
Das gesetzliche Notrufsystem eCall nutzt die Inf‐
rastruktur der öffentlichen Notrufnummer 112.
Es kann eingestellt werden, dass Notrufe immer
über das gesetzliche Notrufsystem eCall erfol‐
gen und nicht über das Intelligente Notrufsys‐
tem. Die Einstellung von einem Service Partner
des Herstellers oder einem anderen qualifizierten
Service Partner oder einer Fachwerkstatt durch‐
führen lassen.
HINWEISE
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