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Gefahrenbereich; Zustand Der Verkehrswege; Vorschriften Zu Den Verkehrswegen Und Manövrierbereichen - Still ECU-14 Originalbetriebsanleitung

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Verwendung und Bedienung
Autorisierter und sicherer Gebrauch

Gefahrenbereich

Als Gefahrenbereich gilt der Bereich, in dem
Personen, die sich darin aufhalten, durch Be-
wegungen des Fahrzeugs, durch seine Ar-
beitsgeräte und Hebegeräte (z. B. Zubehör)
bzw. durch die Lasten gefährdet sind. Der Ge-
fahrenbereich umfasst außerdem Bereiche, in
denen eine Last herabfallen könnte oder Ar-
beitsausrüstung absinken bzw. herabfallen
kann.

Zustand der Verkehrswege

Die Oberfläche der Verkehrswege muss aus-
reichend eben, sauber und frei von Hindernis-
sen sein. Abflusskanäle, Bahnübergänge und
ähnliche Hindernisse müssen eben und not-
falls mit Rampen ausgerüstet sein, damit der
Stapler sie ruckfrei überqueren kann.
Zwischen dem höchsten Teil des Fahrzeugs
bzw. der Last und den umliegenden, festen
Einrichtungen muss ein ausreichender Ab-
stand vorhanden sein. Die Höhe ist abhängig
von der Hubhöhe und den Abmessungen der
Last. Siehe technische Daten.
Vorschriften zu den Verkehrswegen und
Manövrierbereichen
Es dürfen nur Verkehrswege befahren wer-
den, die vom Betreiber oder dessen Beauf-
tragten freigegeben wurden. Die Verkehrswe-
ge müssen frei von Hindernissen sein. Lasten
dürfen nur an Orten entladen und gelagert
werden, die für diese Zwecke vorgesehen
sind. Der Betreiber bzw. dessen Beauftragter
muss sicherstellen, dass keine unbefugten
Personen den Arbeitsbereich betreten.
Gefahren
Gefahren auf den Verkehrswegen müssen
durch Standardverkehrszeichen oder ggf.
durch zusätzliche Warnschilder gekennzeich-
net sein.
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45588043483 DE - 11/2021 - 11

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