MOBILITÄT
Verschlechterung der Emissionen. Fahr-
zeug möglichst bald prüfen lassen.
Recycling des Fahrzeugs
Der Hersteller des Fahrzeugs empfiehlt, das
Fahrzeug am Ende seines Lebenszyklus an
eine vom Hersteller benannte Rücknahme-
stelle zu geben. Für die Rücknahme und zum
Recycling allgemein gelten die jeweiligen nati-
onalen gesetzlichen Bestimmungen. Informati-
onen zum Recycling und Nachhaltigkeit sind
auf den landesspezifischen Internetseiten des
Herstellers abrufbar. Zusätzlich sind weitere
Informationen bei einem autorisierten Service
Partner oder einem anderen qualifizierten Ser-
vice Partner oder einer Fachwerkstatt erhält-
lich.
314
Wartung
Online Version für Sach-Nr. 01405A6D249 - X/22