2.5 Transport und Lagerung der Räder als Fahrzeuggepäck
• Die twion Räder müssen vor dem Abnehmen vom Rollstuhl ausgeschaltet werden.
• Werden die twion Räder vom Rollstuhl abgenommen, dürfen Sie diese nicht an den
Greifreifen [4] anheben bzw. tragen. Die daran angebrachten Sensoren könnten dabei
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beschädigt werden. Tragen Sie das twion Rad stattdessen an seiner Felge. An dieser
Stelle besteht keinerlei Gefahr einer Beschädigung des Rades.
• Achten Sie bei einem Abstellen oder Ablegen des Rades insbesondere auf die Lamel-
len [5] und die Steckachse [6] auf der Rad-Rückseite. Beide Teile dürfen keinesfalls
beschädigt werden.
• Für den Transport gelten die Vorgaben des jeweiligen Rollstuhl-Herstellers bezüglich
der Sicherung des kompletten Rollstuhls bzw. dessen einzelner Teile.
• Wir empfehlen, die twion Räder immer vom Rollstuhl abzunehmen und einzeln zu
transportieren. Hierbei sollte die Steckachse [6] vollständig aus den Rädern entnom-
men werden.
• Die Räder sollten auf deren Rückseite oder stehend gelagert bzw. transportiert werden.
• Bei einem Transport müssen die Räder auf jeden Fall vor dem Umherfliegen gesichert
werden, so dass diese bei einem Bremsmanöver nicht zu einer Gefahr für die Insassen
werden können. Für die Sicherung der Räder schlagen wir unverbindlich (wir überneh-
men hierfür keine Haftung) vor, diese z. B. mit ausreichend stabilen Gewebebändern,
wie in der Grafik dargestellt, im Fahrzeug zu sichern.
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Bringen Sie die Gewebebänder keinesfalls an den Greifreifen [4] an, da
hierdurch deren Sensoren beschädigt werden können.
• Sollte es hinsichtlich der Sicherung von Rollstuhl und Rädern nationale Bestimmungen
Ihres Landes geben, so haben diese Vorrang und sind zu beachten.
• Für Unfälle jeglicher Art und deren Folgen, welche sich aufgrund des Nichtbeachtens
dieser Hinweise ereignen, lehnen die Ulrich Alber GmbH und deren Repräsentanten
jegliche Haftung ab.
• Wenn Sie den Rollstuhl im Ganzen transportieren möchten, ohne die Räder zu demon-
tieren, muss der Rollstuhl gemäß den Richtlinien bzw. Vorgaben des Rollstuhlherstel-
lers geschützt werden. Die nebenstehende Zeichnung ist lediglich ein Beispiel.
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Die Verwendung des Rollstuhls mit angebrachten twion-Rädern als
Fahrzeugsitz ist nicht erlaubt.
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