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FSI Hydraulisch Gebrauchsanleitung
Garantie
Die Garantie hat eine Laufzeit von 12 Monaten ab Kaufdatum. Die Garantie deckt Reparaturen aller
nachweisbaren Fehler oder Schäden aufgrund von Material- oder Herstellungsmängeln ab. Die Garantie
gilt für fehlerhafte Komponenten, die repariert oder durch neue ersetzt werden.
Während der Garantielaufzeit muss zunächst der Händler oder FSI power-tech ApS (FSI) kontaktiert wer-
den, bevor irgendwelche Reparaturmaßnahmen in die Wege geleitet werden.
Ob Transport- und Arbeitskosten in Verbindung mit der Mängelrüge gedeckt sind, kann nur von FSI
bestimmt werden. FSI entscheidet nach eigenem Ermessen, ob eine Mängelrüge zugelassen wird.
Mängelrügen
Das Risiko für die Waren geht mit Lieferung auf den Käufer über. Alle Mängelrügen in Zusammenhang
mit der Lieferung müssen baldmöglichst schriftlich an FSI gerichtet werden, jedoch nicht später als acht
Tage nach dem Empfang der Waren. Falls FSI innerhalb der genannten Frist keine Mängelrüge erhält,
verliert der Käufer jeglichen Anspruch auf eine solche. Unbeschadet der vorgenannten Bestimmung ist
FSI für indirekte Schäden, darunter Betriebsverluste, Zeitverluste, entgangenen Gewinn, Datenverluste,
Verluste des Ansehens und/oder Minderungen des Geschäftswerts, nicht haftbar zu machen.

Garantiebedingungen

FSI gewährt eine 12-monatige Garantie, die Reparaturen aller Konstruktions-, Material- und Fer-
tigungsfehler und -mängel abdeckt. Die Garantie gilt nicht für Fehler oder Mängel, die sich aus der
Nichtbeachtung der Wartungsanweisungen in der Gebrauchsanleitung, einer unsachgemäßen Montage
oder Demontage, Änderungen durch den Käufer nach der Lieferung oder eine unsachgemäße Ver-
wendung der gelieferten Maschine ergeben. Falls der Käufer Teile von Fremdanbietern zur Reparatur
von Fehlern oder Mängeln verwendet, erlischt die Garantie.
Die Garantie deckt Folgendes nicht ab: Schäden an Lack/Beschichtung, normalen Verschleiß, Ver-
schlechterung und Austausch von Verschleißteilen. Die garantiemäßigen Pflichten von FSI setzen voraus,
dass der Käufer belegen kann, dass ein festgestellter Fehler oder Mangel nicht von Umständen herrührt,
die nicht von der Garantie gedeckt sind (siehe oben).
Der Käufer muss FSI innerhalb von acht Tagen nach dem Datum, an dem ein Fehler oder Mangel fest-
gestellt wurde oder hätte festgestellt werden müssen, schriftlich über Fehler oder Mängel an den ver-
kauften Waren in Kenntnis setzen. Falls der Käufer FSI nicht vor Ablauf dieser Frist informiert, verwirkt
der Käufer das Recht, Ansprüche aufgrund von Fehlern oder Mängeln geltend zu machen. FSI über-
nimmt keine weitergehende Haftung für solche Fehler/Mängel. Dies gilt auch für alle Verluste, die
durch den Fehler oder Mangel verursacht werden, darunter indirekte Schäden, Betriebsverluste, Zeit-
verluste, entgangener Gewinn, Datenverluste, Verluste des Ansehens und/oder Minderungen des
Geschäftswerts.
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