Reparatur- und Instandhaltungsanweisungen durch den Fachhändler
Wir empfehlen, das Fahrrad mindestens einmal jährlich durch einen Fachhändler
überprüfen zu lassen. Bei Störungen oder Mängeln muss das Fahrrad unverzüglich
zur Reparatur zu einem Fachhändler gebracht werden.
Der Ersatz sicherheitsrelevanter Teile (insbesondere Rahmen, Bremsen,
Beleuchtung, Lenker, Vordergabel und Antrieb) muss von Ihrem Fachhändler
durchgeführt werden.
Falls Sie doch selbst Teile ersetzen möchten, sind Sie selbst verantwortlich für
jegliche Schäden oder Verletzungen, die durch nicht korrekt montierte Ersatzteile
entstehen.
Gebrauchen Sie ausschließlich Original-Ersatzteile, Sie können diese bei Ihrem
Fachhändler beziehen. Auf Anfrage stellt der Fachhändler die benötigten
Informationen zur Reparatur und Instandhaltung zur Verfügung.
Entsorgung
Für den Fall, dass Sie Ihr Fahrrad entsorgen möchten, kontaktieren Sie bitte Ihren
Fachhändler oder Ihr örtliches Abfallentsorgungsunternehmen. Dort wird das Fahrrad
gemäß den an Ihrem Wohnort geltenden Bestimmungen entsorgt.
Übertragung/ Verkauf an einen neuen Eigentümer
Falls Sie Ihr Fahrrad einem neuen Eigentümer übertragen, ist es wichtig, dass Sie
ihm alle benötigten technischen Dokumentationen aushändigen, sodass der neue
Eigentümer das Rad sicher in Gebrauch nehmen kann.
Garantie
Garantieleistungen beziehen sich auf alle Mängel des Produkts, die nachweislich auf
Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
Für unsere Fahrräder übernehmen wir eine Garantie von 5 Jahren auf Rahmenteile
und Gabel. Auf den Lack sowie auf alle anderen Zubehör- und Ersatzteile (mit
Ausnahme von Verschleißteilen) übernehmen wir die gesetzlich vorgeschriebene
Garantie von 2 Jahren.
Achtung!
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung sowie unsachgemäß durchgeführte
Wartungsarbeiten als auch insbesondere technische Änderungen und Ergänzungen
(Anbauten) ohne Zustimmung von Van Raam führen zum Erlöschen sowohl der
Garantie als auch der Produkthaftung allgemein.
Gebrauchsanweisung
Fun2Go 14.10
26