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Zulassungsbestimmungen; Ländervarianten - ELSA MicroLink 56k pro Handbuch

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Anhang
33

Zulassungsbestimmungen

Das ELSA MicroLink 56k pro ist für den Anschluß an das analoge, öffentliche Telekom-
munikationsnetz vorgesehen. Der Anschluß erfolgt in Deutschland über das mitgelieferte
Standard TAE6-Anschlußkabel mit N-Kodierung. Die Telefonleitung wird weitergeführt
und erlaubt den Anschluß eines zugelassenen, nachgeschalteten Telefons.
Voraussetzung für die Datenfernübertragung im öffentlichen Fernsprechnetz ist das Vor-
handensein eines amtsberechtigten Telefonanschlusses. Ist Ihr Telefonanschluß noch
nicht mit einer Mehrfachdose ausgestattet (Telefonanschlußdose TAE6-NFN), sollten Sie
diese ebenfalls beantragen. Die Mehrfachdose hat den Vorteil, daß Sie Ihr Telefon und
Modem gemeinsam, jedoch nicht gleichzeitig über eine Telefonleitung betreiben kön-
nen.
Ist Ihr Telefon bzw. Ihre Telefonanlage von der deutschen Telekom AG installiert worden,
sollten Sie dort die Auswechslung Ihrer Anschlußdose anfordern. Wenden Sie sich bitte
hierzu an einen 'T-Punkt' in Ihrer Nähe. Wenn Sie das Modem an Ihrer privaten Neben-
stellenanlage anschließen wollen, beauftragen Sie bitte den Lieferanten der Nebenstel-
lenanlage mit der Installation einer Modem-Anschlußdose.
Es wird darauf hingewiesen, daß nach Verbindungsabbruch seitens des Modems bei ab-
gehobenem Handapparat gegebenenfalls eine gebührenpflichtige Verbindung bestehen
bleiben kann.
In Deutschland ist das Gerät durch das „Bundesamt für Zulassungen in der Telekommu-
nikation" (BZT) zugelassen.
Es erfüllt die vom „Bundesminister für Post und Telekommunikation" (BMPT) erlassenen
Zulassungsbedingungen zur Anschaltung an analoge Wählanschlüsse des Telefonnetzes
(Analoger Anschluß mit Standardanforderungen).
Das Gerät erfüllt die Bedingungen der „Allgemeinen Anschalteerlaubnis" (AAE). Es darf
durch jedermann über die „Telekommunikations-Anschalte-Einrichtung" (TAE) ange-
schaltet und in Betrieb genommen werden.
Ländervarianten
Wahlverzögerung in Deutschland
Zum Schutz des Telefonleitungsnetzes vor Überlastung schreibt die Zulassungsvorschrift
BAPT 223 ZV5 eine Verzögerung zwischen erfolglosen Wahlversuchen vor. Als Wahlver-
such gilt jede begonnene Aussendung einer Wahlinformation (z.B. ATD0, ATDT0 oder
ATD&). Ein Wahlvorgang gilt als erfolgloser Versuch, wenn kein Antwortton eines Mo-
dems oder Faxgerätes erkannt wurde. Es stehen zwei Varianten der Wahlverzögerung zur
Verfügung, die über das Register S31 ausgewählt werden können:
ELSA MicroLink 56k pro

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