2 Entsorgung
Die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Entsorgung und Recycling von Batterien und elektronischen
Geräten sind in jedem Land unterschiedlich geregelt. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Land über die
jeweils gültigen Vorgaben für die umweltfreundliche Entsorgung und handeln Sie danach.
In europäischen Ländern müssen Verbraucher die folgenden Vorschriften einhalten:
▪
Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind dazu verpflichtet
Ihre gebrauchten Batterien und Akkus an einer kommunalen Sammelstelle oder beim
Händler zurückzugeben. Sie können Altbatterien aus unseren Geräten, in für Endanwender
üblichen Mengen, auch direkt bei uns abgeben oder uns ausreichend frankiert zur
Entsorgung zusenden.
▪
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind dazu
verpflichtet diese am Ende Ihrer Lebensdauer bei einer autorisierten Sammelstelle für Altgeräte,
beim Händler oder beim Hersteller zurückzugeben.
Die oben genannten Produkte können gefährliche Substanzen enthalten, welche bei Freisetzung
eventuell schwere Umwelt- oder Gesundheitsschäden hervorrufen. Durch die Verpflichtung zur
Rückgabe wird eine umweltfreundliche Entsorgung sichergestellt und darin enthaltene Rohstoffe
können recycelt werden.
Kennzeichnung für die getrennte Wertstoff- / Schadstoffsammlung in europäischen Ländern
Dieses Symbol zeigt an, dass das Produkt nicht im Hausmüll, sondern separat
entsorgt werden muss. Chemischen Symbole der Stoffe Cadmium (Cd), Blei (Pb) oder
Quecksilber (Hg) können zusätzlich angegeben sein, sofern deren Konzentrationen
die zulässigen Grenzwerte überschreitet.
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