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Sicherheitshinweise; Für Bediener; Für Einbau­, Wartungs­ Und Servicearbeiten; Eigenmächtiger Umbau Und Ersatzteil - BWT AQA perla 130 iR Einbau- Und Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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2.7 Sicherheitshinweise

2.7.1 für Bediener
Gefährdungen durch elektrische Energie sind
auszuschliessen. (Einzelheiten hierzu siehe z.B.
in den Vorschriften SEV, VDE und der örtlichen
Energieversorgungsunternehmen).
2.7.2 für Einbau­, Wartungs­ und Servicearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass
alle Einbau­, Wartungs­ und Servicearbei­
DE
ten von autorisiertem und qualifiziertem Fach­
personal z.B.
Elektriker
Sanitär­Installateur
BWT AQUA Servicetechniker
ausgeführt werden, die sich durch eingehendes
Studium der EBA ausreichend informiert haben.
Grundsätzlich sind Arbeiten am Gerät nur
im Stillstand durchzuführen. Die in der
EBA beschriebene Vorgehensweise zum Ausser­
betriebsetzen des Gerätes im Kapitel 11.8 muss
unbedingt eingehalten werden.
Alle Reparaturen und Servicearbeiten sind im
Servicekontrollheft aufzuführen.
2.8 Eigenmächtiger Umbau und
Ersatzteilherstellung
Umbau und Veränderungen des Gerätes
sind nur nach Absprache mit BWT AQUA
zulässig. Originalersatzteile und das von BWT
AQUA bereitgestellte Zubehör dienen der Si­
cherheit. Die Verwendung anderer Teile kann
die Haftung für die daraus entstehenden Folgen
aufheben.

2.9 Einbauvorbedingungen

Für die Aufstellung des Gerätes ist ein Ort
zu wählen, der ein einfaches Anschliessen
an das Wassernetz ermöglicht. Ein Kanalan­
schluss (minimale Nennweite siehe technische
Daten) und ein separater Netzanschluss (230V,
50Hz) sollten in unmittelbarer Nähe vorhanden
sein.
Der Einbauort für den Enthärter muss trocken
und frostsicher sein und den Schutz des Gerätes
vor Chemikalien, Farbstoffen, Lösungsmitteln
und Dämpfen gewährleisten. Die Umgebungs­
temperatur darf 35°C nicht übersteigen. Unmit­
telbare Wärmequellen, wie z.B. Heizstrahler,
sind zu vermeiden. Der Boden muss plan sein
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AQA perla 130–170 iR | WASSERENTHÄRTER
und der Belastung des Betriebsgewichtes (sie­
he Kapitel Technische Daten) standhalten.
Falls erforderlich, darf der Abwasserschlauch bis
1,0 m über die Gerätehöhe verlegt werden. Der
Schlauch am Sicherheitsüberlauf des Salzlöse­
behälters muss jedoch mit Gefälle bis zum Ab­
lauf geführt oder in eine Hebeanlage eingeleitet
werden. Wird das Abwasser in eine Hebeanlage
eingeleitet, muss diese salzwasserbeständig
sein.
Die Spannungsversorgung (230V/50Hz) und der
erforderliche Betriebsdruck (zwischen 3 und 6
bar) müssen permanent gewährleistet sein. Da
im Allgemeinen Druckschwankungen zu erwar­
ten sind, empfiehlt sich der Einbau eines Druck­
reduzierventil (z.B. HM Druckminderer­Modul
Best. Nr. 124403 oder 124479).
Enthärtungsanlagen dürfen nicht in Instal­
lationen eingebaut werden, in denen Was­
ser für Feuerlöschzwecke bereitgestellt wird.
Für einen fehlerfreien Betrieb der Anlage wird
der Einbau eines Feinfilters (z.B. BWT Infinity)
empfohlen.
3.

Betreiberpflicht

Enthärtungsanlagen müssen gemäss der
Verordnung über Lebensmittel und Ge­
brauchsgegenstände, insbesondere Art. 261,
Abs. 2, regelmässig kontrolliert und gewartet
werden.
Hierzu ist der Betreiber verpflichtet, ein Proto­
koll über die Art und Häufigkeit der Servicear­
beiten zu führen und dieses gut sichtbar in un­
mittelbarer Nähe der Apparatur anzuschlagen.
Durch den Abschluss eines Wartungsver­
trages können Sie diese Kontroll­ und War­
tungsverantwortung BWT AQUA übertragen.
3.1
Informationspflicht für Hausmit bewohner
Der Betreiber ist verpflichtet die Hausmitbe­
wohner über die Installation und Funktionswei­
se der Enthärtungsanlage sowie über das ein­
gesetzte Regeneriermittel zu informieren.

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