2.7 Sicherheitshinweise
2.7.1 für Bediener
Gefährdungen durch elektrische Energie sind
auszuschliessen. (Einzelheiten hierzu siehe z.B.
in den Vorschriften SEV, VDE und der örtlichen
Energieversorgungsunternehmen).
2.7.2 für Einbau, Wartungs und Servicearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass
alle Einbau, Wartungs und Servicearbei
DE
ten von autorisiertem und qualifiziertem Fach
personal z.B.
Elektriker
SanitärInstallateur
BWT AQUA Servicetechniker
ausgeführt werden, die sich durch eingehendes
Studium der EBA ausreichend informiert haben.
Grundsätzlich sind Arbeiten am Gerät nur
im Stillstand durchzuführen. Die in der
EBA beschriebene Vorgehensweise zum Ausser
betriebsetzen des Gerätes im Kapitel 11.8 muss
unbedingt eingehalten werden.
Alle Reparaturen und Servicearbeiten sind im
Servicekontrollheft aufzuführen.
2.8 Eigenmächtiger Umbau und
Ersatzteilherstellung
Umbau und Veränderungen des Gerätes
sind nur nach Absprache mit BWT AQUA
zulässig. Originalersatzteile und das von BWT
AQUA bereitgestellte Zubehör dienen der Si
cherheit. Die Verwendung anderer Teile kann
die Haftung für die daraus entstehenden Folgen
aufheben.
2.9 Einbauvorbedingungen
Für die Aufstellung des Gerätes ist ein Ort
zu wählen, der ein einfaches Anschliessen
an das Wassernetz ermöglicht. Ein Kanalan
schluss (minimale Nennweite siehe technische
Daten) und ein separater Netzanschluss (230V,
50Hz) sollten in unmittelbarer Nähe vorhanden
sein.
Der Einbauort für den Enthärter muss trocken
und frostsicher sein und den Schutz des Gerätes
vor Chemikalien, Farbstoffen, Lösungsmitteln
und Dämpfen gewährleisten. Die Umgebungs
temperatur darf 35°C nicht übersteigen. Unmit
telbare Wärmequellen, wie z.B. Heizstrahler,
sind zu vermeiden. Der Boden muss plan sein
6
AQA perla 130–170 iR | WASSERENTHÄRTER
und der Belastung des Betriebsgewichtes (sie
he Kapitel Technische Daten) standhalten.
Falls erforderlich, darf der Abwasserschlauch bis
1,0 m über die Gerätehöhe verlegt werden. Der
Schlauch am Sicherheitsüberlauf des Salzlöse
behälters muss jedoch mit Gefälle bis zum Ab
lauf geführt oder in eine Hebeanlage eingeleitet
werden. Wird das Abwasser in eine Hebeanlage
eingeleitet, muss diese salzwasserbeständig
sein.
Die Spannungsversorgung (230V/50Hz) und der
erforderliche Betriebsdruck (zwischen 3 und 6
bar) müssen permanent gewährleistet sein. Da
im Allgemeinen Druckschwankungen zu erwar
ten sind, empfiehlt sich der Einbau eines Druck
reduzierventil (z.B. HM DruckmindererModul
Best. Nr. 124403 oder 124479).
Enthärtungsanlagen dürfen nicht in Instal
lationen eingebaut werden, in denen Was
ser für Feuerlöschzwecke bereitgestellt wird.
Für einen fehlerfreien Betrieb der Anlage wird
der Einbau eines Feinfilters (z.B. BWT Infinity)
empfohlen.
3.
Betreiberpflicht
Enthärtungsanlagen müssen gemäss der
Verordnung über Lebensmittel und Ge
brauchsgegenstände, insbesondere Art. 261,
Abs. 2, regelmässig kontrolliert und gewartet
werden.
Hierzu ist der Betreiber verpflichtet, ein Proto
koll über die Art und Häufigkeit der Servicear
beiten zu führen und dieses gut sichtbar in un
mittelbarer Nähe der Apparatur anzuschlagen.
Durch den Abschluss eines Wartungsver
trages können Sie diese Kontroll und War
tungsverantwortung BWT AQUA übertragen.
3.1
Informationspflicht für Hausmit bewohner
Der Betreiber ist verpflichtet die Hausmitbe
wohner über die Installation und Funktionswei
se der Enthärtungsanlage sowie über das ein
gesetzte Regeneriermittel zu informieren.