Allgemeine Hinweise
2.4 Explosionsschutz
2.4
Explosionsschutz
2.4.1
Allgemeine Bestimmungen
Das Errichten und den Betrieb von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
regelt die Richtlinie RL 99/92/EG (ATEX 137). In dieser Richtlinie wird auf die allgemein
anerkannten Verfahrensregeln hingewiesen.
Erlöschen des Explosionsschutzes
Die Prüfbescheinigung für Ihren explosionsgeschützten Gaschromatographen gilt nur für
die Originalbestückung sowie den Anschluss und Einbau gemäß den Schalt- und
Verrohrungsplänen der Siemens AG. Bei Änderung eines oder mehrerer Bauteile erlischt
der Explosionsschutz für Ihr Gerät.
Auflagen
In der Prüfbescheinigung mit eventuell vorhandenen Nachträgen finden Sie alle Auflagen
und Bestimmungen, die für Errichtung und Betrieb des Geräts vorgeschrieben sind.
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WARNUNG
Betriebsanleitung, 03/2012, C79000-G5300-C560-07
MicroSAM