5 Baugrubensohle
5.1
Allgemein
Der Schachteinbau muss durch eine Fachfirma erfolgen.
Vor dem Herstellen einer tragfähigen Baugrubensohle muss eine Beurteilung der
Bodenverhältnisse erfolgen.
- Der Schachteinbau muss im „nicht bindigen" bis „bindigen" Mischboden erfolgen.
- Bodenarten der Gruppe G1 bis G3 entsprechend ATV-DVWK-A 127, bzw.
Bodengruppen GE, GW, GI, SE, SW, SI, GU, GT, SU, ST, GU*, GT*, SU*,ST*,
UL und UM nach DIN 18196.
5.2
Baugrubensohle erstellen
Für das Erstellen der Baugrube folgende Unterlagen der Gütegemeinschaft
Leitungstiefbau e.V. beachten:
„Arbeitshinweise für die Ausführung von Arbeiten im Kabelleitungstiefbau".
Lage und Tiefe der Baugrubensohle auf Einbausituation abstimmen.
Wichtig:
- Bei der Höhennivellierung darauf achten, dass das Öffnen des Tränenblech-
Deckels gut gewährleistet ist!
- Der Tränenblech-Deckel muss vollständig über der Bankettoberfläche liegen!
- Eingrabtiefe maximal 870 mm!
Abb. 6
Für begehbare Bereiche:
•
Unterfüllung/Auflager von mindestens
300 mm Dicke herstellen.
•
Unterfüllung/Auflager muss aus „nicht
bindigem" bis „bindigem" Mischboden
bestehen (Bodenarten der Gruppe G1
entsprechend ATV-DVWK-A127).
•
Unterfüllung / Auflager lagenweise
einbringen und auf D
verdichten.
7
≥ 98%
Pr