5 Baugrubensohle
5.1
Allgemein
Der Schachteinbau muss durch eine Fachfirma erfolgen.
Vor dem Herstellen einer tragfähigen Baugrubensohle muss eine Beurteilung der
Bodenverhältnisse erfolgen.
Der Schachteinbau muss im „nicht bindigen" bis „bindigen" Mischboden erfolgen.
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Bodenarten der Gruppe G1 bis G3 entsprechend ATV-DVWK-A 127, bzw.
Bodengruppen GE, GW, GI, SE, SW, SI, GU, GT, SU, ST, GU*, GT*, SU*,ST*, UL
und UM nach DIN 18196.
5.2
Baugrubensohle erstellen
Für das Erstellen der Baugrube folgende Unterlagen der Gütegemeinschaft
Leitungstiefbau e.V. beachten:
„Arbeitshinweise für die Ausführung von Arbeiten im Kabelleitungstiefbau".
Lage und Tiefe der Baugrubensohle auf Einbausituation abstimmen.
Wichtig:
Bei der Höhennivellierung darauf achten, dass das Aufklappen des schwenkbaren
Tränenblech-Deckels noch gewährleistet ist! Der Tränenblech-Deckel muss vollständig
über der Bankettoberfläche liegen.
(Eingrabtiefe 630 mm, siehe Aufkleber am Rahmenelement).
Abb. 7
Für begehbare Bereiche:
•
Unterfüllung/Auflager von mindestens
300 mm Dicke herstellen.
•
Unterfüllung/Auflager muss aus „nicht
bindigem" bis „bindigem" Mischboden
bestehen (Bodenarten der Gruppe G1
entsprechend ATV-DVWK-A127).
•
Unterfüllung/Auflager lagenweise
einbringen und auf D
verdichten.
8
≥ 98%
Pr