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Buderus Logaflame HLS117 Installations- Und Wartungsanleitung Für Den Fachmann Seite 5

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H Bauseitige Voraussetzungen
Für den Betrieb von Ofenanlagen gelten örtlich
spezifische feuerpolizeiliche und baurechtliche
Vorschriften, deren Einhaltung Grundvoraussetzung
für einen sicheren Betrieb ist.
▶ Ofenanlage durch die genehmigungspflichtige
Behörde (z. B. bevollmächtigter Bezirks-
schornsteinfeger) abnehmen lassen.
H Gefahr durch unzureichende Frischluftzufuhr
und Atemluft
▶ Während des Heizbetriebs ausreichende Frischluft-
zufuhr zum Aufstellraum sicherstellen. Dies gilt
auch für den zeitgleichen Betrieb der Ofenanlage
und weiteren Wärmeerzeugern.
▶ Be- und Entlüftungsöffnungen in Türen, Fenstern
und Wänden nicht verschließen oder verkleinern.
▶ Ausreichende Verbrennungsluftzufuhr auch bei
nachträglich eingebauten Wärmeerzeugern sicher-
stellen.
▶ Bei gemeinsamem Betrieb der Ofenanlage und
einer Wohnungslüftung oder Dunstabzugshaube
die Beurteilungskriterien des Schornsteinfeger-
handwerks beachten.
▶ Sicherstellen, dass alle Anschlüsse und
Verbindungen zwischen Ofenanlage und
Schornstein dicht sind.
▶ Vor dem Heizbetrieb die Absperreinrichtungen im
Verbrennungsluftweg öffnen.
▶ Luft frei halten von aggressiven Stoffen (z. B.
Halogen-Kohlenwasserstoffe, die Chlor- oder
Fluorverbindungen enthalten). Korrosion wird so
vermieden.
▶ Ofen bei extremen Wetterbedingungen nicht in
Betrieb nehmen.
Logaflame – 6720870434 (2021/08)
Symbolerklärung und Sicherheitshinweise
H Anlagenschaden durch ungeeigneten
Schornstein
Bei höherem Förderdruck steigen die Leistung und die
Emissionen, wodurch die Ofenanlage stärker belastet
wird und beschädigt werden kann.
▶ Sicherstellen, dass Schornstein und Abgasan-
schluss den gültigen Vorschriften entsprechen.
▶ Schornsteinberechnung durchführen.
▶ Einhaltung des notwendigen Förderdrucks prüfen.
▶ Anschlüsse und Verbindungen zum Schornstein so
kurz wie möglich halten und mit Steigung verlegen.
H Reinigung, Wartung und Störungsbehebung
▶ Nur Originalersatzteile und -zubehör verwenden.
▶ Reinigung und Wartung mindestens einmal jährlich
durchführen. Dabei die Gesamtanlage auf ihre
einwandfreie Funktion prüfen. Aufgefundene
Mängel umgehend beheben.
H Einweisung des Betreibers
▶ Betreiber in die bestimmungsgemäße Verwendung
des Ofens einweisen.
▶ Betreiber in das richtige und das umweltschonende
Heizen einweisen.
▶ Betreiber die Wirkungsweise und Bedienung des
Geräts erklären.
▶ Inbetriebnahme- und Übergabeprotokoll in diesem
Dokument ausfüllen.
▶ Technische Dokumente dem Betreiber übergeben.
▶ Betreiber darauf hinweisen, dass er die Anlage
nicht verändern darf.
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