Sehr geehrter Kunde, wir gratulieren Ihnen zum Erwerb Ihres Gerätes. Lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig durch und befolgen Sie diese, um möglichen Schäden vorzubeugen. Für Schäden, die durch Missachtung der Hinweise und unsachgemäßen Gebrauch entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Scannen Sie den folgenden QR-Code, um Zugriff auf die aktuellste Bedienungsanleitung und weitere Informationen rund um das Produkt zu erhalten.
SICHERHEITSHINWEISE • Schließen Sie das Gerät nur an Steckdosen an, die der Spannung des Geräts entsprechen. • Lassen Sie das Gerät in Gegenwart von Kindern nicht unbeaufsichtigt und bewahren Sie das Gerät außerhalb der Reichweite von Kindern auf. • Das Gerät ist nicht für den kommerziellen Gebrauch, sondern nur für Gebrauch im Haushalt und in ähnlichen Umgebungen vorgesehen.
INBETRIEBNAHME UND BEDIENUNG Vor dem ersten Gebrauch • Lassen Sie das Gerät vor dem ersten Gebrauch 10 Minuten lang ohne Lebensmittel laufen. Während dieser Zeit kann sich eine geringe Menge Rauch bilden. Lüften Sie den Raum während dieser Zeit. • Lassen Sie die Grillplatte und die Mini-Pfannen abkühlen und reinigen Sie sie (siehe Kapitel Reinigung und Pflege).
REINIGUNG UND PFLEGE • Vergewissern Sie sich vor der Reinigung des Gerätes, dass der Stecker aus der Steckdose gezogen wurde. Lassen Sie das Gerät vor der Reinigung abkühlen. • Die Grillplatten und die Mini-Pfannen können in heißem Seifenwasser gewaschen werden. Spülen Sie sie mit klarem Wasser ab und lassen Sie sie gründlich trocknen.
SPEZIELLE ENTSORGUNGSHINWEISE FÜR VERBRAUCHER IN DEUTSCHLAND Entsorgen Sie Ihre Altgeräte fachgerecht. Dadurch wird gewährleistet, dass die Altgeräte umweltgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt und menschliche Gesundheit vermieden werden. Bei der Entsorgung sind folgende Regeln zu beachten: • Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Elektro- und Elektro- nikaltgeräte (Altgeräte) sowie Batterien und Akkus getrennt vom Hausmüll zu entsorgen.
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• Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln ist die unentgeltliche Abholung am Ort der Abgabe auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1, 2 und 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ (Oberfläche von mehr als 100 cm²) oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter) beschränkt.